Wien - Ein Wiener Taxilenker, der zwei junge Frauen missbraucht haben soll, ist am Mittwoch am Straflandesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen 59-jährigen Mann gibt es allerdings ein weiteres Ermittlungsverfahren. Ein drittes Opfer hat den Taxler während des Prozesses wiedererkannt und Anzeige erstattet.

Der Angeklagte protestierte gegen die Entscheidung des Gerichts - "Es gibt keine Beweise" -, nahm aber in Absprache mit seinem Verteidiger Peter Philipp das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Beschuldigte muss den beiden Opfern Schmerzengeld in der Höhe von insgesamt 18.400 Euro zahlen. Erschwerend waren für Richterin Martina Krainz, dass es sich um zwei Opfer handelte, sowie die Vorstrafen des Mannes.

Dritte Frau erstattete Anzeige

Am Rande des Prozesses, kam es zu einer Überraschung. Der 59-Jährige wird von einem dritten Opfer belastet. Der Vorfall soll bereits 2007 geschehen sein. Die Frau saß in der vorangegangenen Verhandlung im Mai im Gerichtssaal und erkannte ihren Peiniger wieder.

Laut der Anzeige hatte eine Freundin der Frau berichtet, dass gegen einen Taxilenker wegen sexuellen Missbrauchs gerichtlich verhandelt werde, und sie darauf aufmerksam gemacht, weil ihr Ähnliches passiert war. Daraufhin setzte sich das damalige Opfer ins Publikum, erkannte in dem Angeklagten ihren früheren Peiniger wieder und erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Auch diese Frau war nach eigenen Angaben wie die beiden anderen in betrunkenem Zustand bei der Diskothek U4 in ein Taxi gestiegen und vom Fahrer missbraucht worden.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch, bei der es um den Missbrauch von zwei zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Frauen ging, wurde gleich zu Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Mädchen hatten sich im September 2011 bzw. im August 2013 nach einer durchtanzten Nacht im U4 zum Taxistandplatz vor der Diskothek begeben, um sich heimbringen zu lassen.

Der Taxler soll den Umstand, dass die jungen Frauen alkoholisiert waren, auf abgefeimte Weise ausgenutzt haben. Laut Anklage kam es im Fahrzeug zu geschlechtlichen Handlungen, denen die Teenager nichts entgegensetzen konnten, weil sie infolge ihres Zustands nicht mehr in der Lage waren, den zudringlichen Mann abzuwehren. (APA, 25.6.2014)