Die Arbeiterkammer (AK) hat im Frühjahr Mieter privater Wiener Altbauwohnungen mit befristeten Mietverträgen dazu aufgerufen, einen "Mietzins-Check" durchführen zu lassen. 119 Mieter seien diesem Aufruf gefolgt, gab die AK am Mittwoch per Aussendung bekannt.

Die Überprüfungen der Richtwertmieten samt von der AK durchgeführter Einschätzungen der erlaubten Zuschläge gemäß Ausstattung der jeweiligen Wohnungen (konkrete Lage im Stadtgebiet und sämtliche Merkmale wie Stockwerk, Lärmbelästigung, Fernblick, Lift, Balkon und so weiter) habe ergeben, dass die Mieter im Durchschnitt rund 200 Euro zu viel Miete bezahlen. Inklusive Umsatzsteuer seien es sogar fast 220 Euro zu viel gewesen.

Lediglich eine einzige Wohnung sei günstiger gewesen als der zulässige Richtwertmietzins, so die AK. "Der Vermieter verlangte 248 Euro Hauptmietzins, obwohl 280 Euro zulässig wären."

71 Prozent zu viel Miete

Die restlichen Vermieter hätten "mehr als zwei Drittel unrechtmäßig auf die Miete aufgeschlagen", urteilt die AK - nämlich 71 Prozent im Durchschnitt über die 119 überprüften Verträge.

Konkret betrug die durchschnittliche Miete (Hauptmietzins, netto) 502 Euro. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von rund 67 Quadratmeter errechnete die AK eine durchschnittliche Nettomiete von 7,47 Euro pro Quadratmeter. "Nach genauer Prüfung jeder einzelnen Wohnung" nach den oben genannten Kriterien habe sich gezeigt, dass die Vermieter im Schnitt nur 303 Euro Hauptmietzins verlangen hätten dürfen, "also 4,51 Euro pro Quadratmeter". Die "unrechtmäßige Überzahlung" machte inklusive Umsatzsteuer somit für einen Durchschnittshaushalt mehr als 2.600 Euro im Jahr aus.

Fast das Doppelte

Im Einzelnen waren die meist auf drei oder fünf Jahre befristeten Altbau-Mietwohnungen zwischen neun und 215 Prozent teurer als nach Richtwertgesetz erlaubt. "Die höchste unrechtmäßige Überzahlung betrug 512 Euro pro Monat netto. Für eine 92-Quadratmeter-Wohnung wären 575 Euro Hauptmietzins zulässig gewesen, der Vermieter verlangte aber rund 1.087 Euro." Der Mieter habe somit im Jahr inklusive Umsatzsteuer mehr als 6.700 Euro zu viel Miete gezahlt.

Einen besonders krassen Fall entdeckte die Arbeiterkammer im 14. Bezirk: Ein Mieter zahlte dort seit Beginn des Mietvertrags im Jahr 2006 monatlich rund 300 Euro zu viel Miete, was sich in der Zwischenzeit auf mehr als 32.000 Euro summiert habe.

AK rät zu Gang zur Schlichtungsstelle

Die Arbeiterkammer hat die 118 Mieter über die unrechtmäßigen Überzahlungen informiert und rät ihnen, ihre Ansprüche vor der Schlichtungsstelle durchzusetzen. Dort ist es freilich nicht sicher, dass von den Gutachtern auch wirklich jeder von der AK erhobene unrechtmäßige Zuschlag als solcher anerkannt wird. Sehr oft läuft es auf einen Vergleich zwischen Vermieter und Mieter hinaus.

Bei befristeten Mietverträgen hat der Vermieter jedenfalls noch bis zu einem halben Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit, die zu viel bezahlte Miete inklusive Umsatzsteuer und Zinsen zurückzuverlangen. (mapu, derStandard.at, 25.6.2014)