Wien – Am meisten interessiert Alexander H. bei seinem Prozess wegen Quälens eines Unmündigen die finanzielle Seite. Das Jugendamt will 22.000 Euro Schmerzensgeld von ihm, da er seinen Sohn nach der Geburt im Oktober 2010 mindestens zwei Mal so lange oder heftig geschüttelt haben soll, dass der Neugeborene erhebliche Gehirnverletzungen erlitt.

Richter Wolfgang Etl will vom 35-Jährigen wissen, ob er bereit ist, diesen Betrag zu zahlen. "Pffff. 22.000 ist schon ein bisschen viel", stellt der Obdachlose fest. Sein Verteidiger rät ihm zur Annahme, schließlich zeigt man damit guten Willen. "Muss ich das irgendwie zahlen auch?", fragt sich der Angeklagte. "Was Sie zahlen müssen und zahlen können, sind zwei unterschiedliche Fragen", klärt ihn Etl auf.

Kein Kontakt zu Kind

Sonst ist H. gar nicht gesprächig, wie der Dialog zwischen dem Richter und ihm am Beginn zeigt. "Bekennen Sie sich schuldig?" – "Schuldig. Darüber will ich nicht reden." – "Warum nicht?" – "Na, weil ich darüber nicht reden will." – "Im medizinischen Gutachten steht, dass Sie Ihren Sohn mehrmals geschüttelt haben sollen." – "Sie haben die Akten, ich sag' nichts." – "Tut es Ihnen leid, was passiert ist?" – "Ich habe keinen Kontakt mehr mit dem Kind."

Der medizinische Sachverständige Günther Bernert gibt ihm ein wenig Rückendeckung: "Ich glaube, es geht ihm doch nahe", sagt er über den Angeklagten, bevor er sein Gutachten über die Verletzungen des Buben erstattet.

Wasserkopf und Kunststoffventil

"Es sind erhebliche Verletzungen des Gehirns entstanden, die noch nicht überwunden sind." Es hatte sich ein Wasserkopf entwickelt, der mit einem Kunststoffventil im Schädel behandelt werden und den das Kind, das bei Pflegeeltern untergebracht ist, jahrelang tragen muss.

Weitere schwere Störungen sind derzeit für Bernert nicht erkennbar, allerdings gebe es für Epilepsie keinen stärkeren Reiz als Blutungen im Gehirn, warnt er vor möglichen Spätfolgen. "Aufgrund der mehrmaligen Operationen und ambulanten Behandlungen kann man davon ausgehen, dass der Bub bis heute nie komplett schmerzfrei war."

Jüngstes Kind elf Wochen alt

Während der Experte sein Referat vorträgt, bekommt der Angeklagte, dessen jüngstes der vier Kinder elf Wochen alt ist, doch feuchte Augen. Auf sein Schlusswort verzichtet er aber, ein Wort der Reue kommt ihm nicht über die Lippen.

Etl rechnet ihm dennoch das Geständnis und seine Unbescholtenheit an und entscheidet sich bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, nicht rechtskräftig, für drei Jahre, davon eines unbedingt. (Michael Möseneder, derStandard.at, 24.6.2014)