Den Haag/Pjöngjang - Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs hat die Eröffnung eines Verfahrens gegen Nordkorea wegen Kriegsverbrechen abgelehnt. Es gebe "keine vernünftige Grundlage" für die Einleitung eines Verfahrens zu zwei tödlichen Angriffen von Nordkoreas Streitkräften im Jahr 2010 auf eine südkoreanische Insel und ein Kriegsschiff des Nachbarstaats, teilte die Chefanklägerin am Montag mit.

Der Vorgänger der Chefanklägerin Fatou Bensouda, Luis Moreno-Ocampo, hatte 2010 eine Voruntersuchung eröffnet, doch bestätigte diese den Verdacht eines Kriegsverbrechens nicht. Die südkoreanische Korvette "Cheonan" war am 23. März 2010 in umstrittenen Gewässern an der Grenze der beiden Staaten im Gelben Meer gesunken. 46 Soldaten kamen beim Untergang des Schiffs ums Leben, das laut Seoul und einer internationalen Untersuchung von einem nordkoreanischen Torpedo versenkt worden war. Im November 2010 griff Pjöngjang dann die südkoreanische Insel Yeonpyeong mit Artillerie an und tötete zwei Soldaten und zwei Zivilisten.

Legitimes Ziel

Der Internationale Strafgerichtshof ( IStGH/ICC) erklärte nun, dass der Angriff auf die "Cheonan" sich gegen ein legitimes militärisches Ziel gerichtet habe und nicht als Kriegsverbrechen gelten könne. Beim Beschuss der Insel seien zwar Zivilisten getötet worden, doch gebe es nicht hinreichend Anlass zum Verdacht, dass sie auch das Ziel des Angriffs gewesen seien.

Nordkorea hatte eine Verwicklung in den Untergang der Korvette bestritten und Südkorea vorgeworfen, den Artillerieangriff in dem umstrittenen Gebiet provoziert zu haben. Südkorea befindet sich mit dem kommunistischen Nordkorea formal im Kriegszustand, weil nach dem Koreakrieg der Jahre 1950 bis 1953 kein Friedensvertrag geschlossen wurde. (APA, 23.6.2014)