Wien - Es war sicherlich der schönste Satz des Wohnsymposiums. "Recht auf Stadt, Recht der Stadt", lautete die Antwort eines der Tische auf die Frage, wie die Politik für leistbaren Wohnbau sorgen kann - und wurde von den Teilnehmern per Abstimmung zum Sieger gekürt.

Zweifaches Recht

Wie Tischsprecherin Verena Mörkl im Standard-Gespräch erläuterte, kann dieses zweifache Recht vor allem dadurch verwirklicht werden, indem "die Gemeinschaft manchmal steuernd eingreifen muss. Das tut weh, vor allem den Eigentümern." Denn damit genügend Wohnungen in Ballungsräumen gebaut werden können, müssten entweder Grund und Boden im Privatbesitz zu vernünftigen Preisen für den Wohnbau zur Verfügung gestellt werden oder ein Teil der Widmungsgewinne der Grundeigentümer von den Kommunen abgeschöpft werden, damit diese dann die notwendige Infrastruktur finanzieren kann.

Möglich sollte auch sein, dass die Kommunen Grünland abkaufen und selbst umwidmen. "Dann schöpfen sie den kompletten Widmungsgewinn ab. Bei Krankenhäusern ist das möglich, warum nicht auch im Wohnbau."

Wohnen als Grundrecht

Es gehe nicht an, dass das Recht auf Wohnen vom Recht auf Eigentum überschattet werde. Mörkl: "Dass Wohnen ein Grundrecht ist, ist noch nicht angekommen. Das ist eine Haltungsfrage." (ef, DER STANDARD, 18.6.2014)