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Eine Marktöffnung käme den Haushalten teuer, warnt Österreichs Rauchfangkehrerinnung.

Foto: APA/Pfarrhofer

Die Gewerbeberechtigung von Rauchfangkehrern ist nach § 123 der Gewerbeordnung (GewO) auf bestimmte "Kehrgebiete“ beschränkt. Weil ein Kärntner Rauchfangkehrer auch außerhalb seines Kehrgebiets Werbematerial verteilte und Aufträge annahm, klagte ihn ein Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt, weil der Beklagte "durch den Verstoß gegen die Gewerbeordnung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Mitbewerbern erlangt habe", so der OGH in einer Aussendung.

Räumliche Beschränkungen

Der OGH hat nun entschieden, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu fragen, ob der Gebietsschutz bei Rauchfangkehrern gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU verstößt.

Laut der EU-Richtlinie sind räumliche Beschränkungen einer Berufsberechtigung nur zulässig, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dienen und nicht über das hinausgehen, was zum Erreichen des jeweiligen Ziels erforderlich ist. Der EuGH solle nun beurteilen, ob diese Bedingungen bei der österreichischen Regelung zum Gebietsschutz für Rauchfangkehrer erfüllt sind, so der OGH.

Sollte der Gebietsschutz tatsächlich fallen, würde das für die Rauchfangkehrer mehr Konkurrenz bedeuten. Davor warnen die Rauchfangkehrer.

Kein Rauchfangkehrersterben

"Eine Marktöffnung würde die Ineffizienz erhöhen", sagte der stellvertretende Bundesinnungsmeister in der Wirtschaftskammer (WKO), Michael Verderber, am Donnerstag zur Austria Presseagentur. Die Rauchfangkehrer könnten dann nicht mehr von Haus zu Haus in einer Straße gehen. Sollte der EuGH den Gebietsschutz kippen, würde es für die Haushalte teurer, weil die Fahrtkosten steigen, warnt Verderber. Ein Rauchfangkehrer-Sterben sieht er aber in keinem Fall.

Verderber geht davon aus, dass der EuGH die österreichische Regelung bestätigt, weil Rauchfangkehrer auch sicherheitsrelevante Aufgaben übernähmen. Es müsse für die Behörden nachvollziehbar sein, welcher Rauchfangkehrer für ein Gebäude verantwortlich ist, so der Rauchfangkehrermeister. Zudem sei der Markt hierzulande stärker liberalisiert als in Deutschland. (APA/red, derStandard.at, 12.6.2014)