Wels/Gmunden - Nach einer mutmaßlichen tödlichen Sex-Attacke auf eine 51-jährige Tanzlehrerin im vergangenen Sommer in Gmunden muss sich ab Mittwoch ein 39-jähriger Bekannter der Frau vor dem Landesgericht Wels verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung mit Todesfolge und Mordversuch vor. Der Mann leugnet die Tat. Der Prozess dürfte eine Gutachterschlacht werden.

Der brutale Übergriff wurde in der Nacht auf den 7. Juli 2013 verübt. Die Frau war nach der Rückkehr von einer Feier im Garten ihres Hauses offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und ins Spital eingeliefert. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Wenige Tage nach der Bluttat wurde ein Bekannter des Opfers festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Mann will nur einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben und weist jede Schuld an ihrem Tod zurück.

Rekonstruktion schwierig

Da der Angeklagte nicht geständig ist und das Opfer vor seinem Tod nicht mehr befragt werden konnte, ist die Rekonstruktion schwierig. Zwei Gutachten kamen zu teils unterschiedlichen Schlüssen. Eines ließ auch einen Sturz der Frau ohne Fremdverschulden möglich erscheinen. Eine daraufhin in Auftrag gegebene dritte Expertise schloss Eigenverschulden der 51-Jährigen allerdings wieder aus und sah einen "wesentlich beschleunigten Sturz" als Ursache der tödlichen Verletzungen.

Aufgrund dieser Gutachten wird dem Angeklagten nicht Mord, sondern Vergewaltigung mit Todesfolge vorgeworfen. Weil er der Frau, als sie bereits am Boden lag, noch einen - schweren, aber nicht todesursächlichen - Tritt oder Schlag gegen den Kopf versetzt haben soll, legt ihm die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen Mordversuch zur Last. Die umfangreichen kriminaltechnischen Auswertungen ergaben keinen Anhaltspunkt, dass noch eine dritte Person an dem Geschehen beteiligt gewesen sein könnte.

Dem 39-Jährigen drohen zehn bis 20 Jahre Haft. Der Geschworenenprozess ist für mindestens sechs Tage anberaumt. Es ist damit zu rechnen, dass weite Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Ein Urteil ist für 2. Juli geplant. (APA, 12.6.2014)