Neugier gehört zum politischen Geschäft - und spannend wird es immer dann, wenn irgendwelche Informationen zurückgehalten werden. Die Republik Österreich macht es besonders spannend: Mit dem weitreichenden Amtsgeheimnis hält sie unverhältnismäßig viel Behördenwissen unter Verschluss.

Was spricht eigentlich dagegen, alles offenzulegen? Auf den ersten Blick nichts. Bis man ein wenig näher hinschaut und erkennt, dass in den Akten durchaus auch schutzwürdige Informationen stehen: Die Informationsfreiheit muss dort ihre Grenzen haben, wo es um höchstpersönliche Daten von Einzelpersonen, um im Wettbewerb relevante Kalkulationsunterlagen von Unternehmen oder gar um Staatsgeheimnisse geht. Lange war es üble Praxis der Behörden, den Volksvertretern allenfalls unvollständige, geschwärzte oder sonst wie manipulierte Akten vorzulegen. Das ist natürlich Unsinn: Parlamentarier brauchen gerade in Untersuchungsausschüssen volle Information - und in den allermeisten Fällen sollte es auch kein Problem sein, wenn diese Informationen von den Abgeordneten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Für die Ausnahmefälle muss man aber vorsorgen, ehe es wieder zu einem Hickhack um konkrete Akten kommt: Wenn grundsätzlich alles öffentlich ist, müssen die Ausnahmeregeln klar definiert sein, damit geheim bleibt, was aus begründetem Interesse geheim bleiben muss. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 11.6.2014)