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Mehr als 41.000 Menschen wollen ein Mitspracherecht, wenn es um Google-Ergebnisse für ihren Namen geht

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So ähnlich wie bei Copyright-Verstößen könnte künftig auch auf Linkentfernung wegen des EuGH-Urteils hingewiesen werden

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Google könnte künftig darauf hinweisen, dass Suchergebnisse bei bestimmten Anfragen aufgrund des umstrittenen EuGH-Urteils zum "Recht auf Vergessen“ gelöscht wurden. Der EuGH hatte vor einigen Wochen entschieden, dass Bürger von Google verlangen dürfen, sensible Links aus den Suchergebnissen zu entfernen. Als Begründung wurden Persönlichkeitsrechte und Datenschutz genannt.

Mehr als 41.000 Anträge

Google hat daraufhin ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem Löschanträge beim Suchmaschinenkonzern eingereicht werden dürfen. Bis vergangenen Montag sollen rund 41.000 solche Anträge eingegangen sein, wie Google bekanntgab.

Ein Drittel davon hätten laut Google-CEO Larry Page eine Verbindung zu kriminellen Aktivitäten der Antragsteller, etwa Betrug. Rund 20 Prozent der Löschbegehren würden sogar schwerwiegende Verbrechen betreffen, 12 Prozent Kinderpornographie.

Keine detaillierten Statistiken

Nähere Statistiken dazu publizierte Google bislang nicht. So ist unklar, welche Bereiche die restlichen zwei Drittel der Löschanträge betreffen oder wie sich diese auf einzelne europäische Länder verteilen.

Expertenrat eingesetzt

Google hat einen Expertenrat eingesetzt, um einen Modus zur Bearbeitung der Löschbegehren zu finden. Ihm gehören etwa Aufsichtsratsvorsitzender Eric Schmidt oder Wikipedia-Gründer Jimmy Wales an, der sich in der Vergangenheit gegen das umstrittene Urteil ausgesprochen hatte.

Hinweise auf gelöschte Links

Einer der ersten Vorschläge des Komitees sei laut Guardian ein Hinweis auf gelöschte Links bei Suchanfragen. Als Vorbild dazu dürfte die Entfernung von Links bei Copyright-Verletzungen dienen. Durch den Vermerk wäre Google in der Lage, konstant auf die laut eigenen Worten „Zensur“ durch das Urteil hinzuweisen. (fsc, derStandard.at, 10.6.2014)