Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: dpa/dpaweb/Werner Baum

Die Reform der europäischen Fluggastrechte hat schon im Vorfeld für Aufregung gesorgt. Allgemein wurde eine Verschlechterung durch die geplante Novelle befürchtet. Nun verzögert sich die Reform. Ursprünglich wollten sich die EU-Verkehrsminister bei ihrem Treffen am Donnerstag (5. Juni) in Luxemburg auf eine gemeinsame Position einigen, doch noch gibt es Streitpunkte. "Man ist nicht sehr weit von einer grundsätzlichen Einigung im Rat [der EU-Staaten] entfernt", sagte aber ein EU-Diplomat.

Erst wenn es eine gemeinsame Haltung gibt, können Verhandlungen mit dem Europaparlament über die Neufassung beginnen - also frühestens im Herbst.

Recht auf Ausgleichszahlungen

Wo genau es hakt, ist in einem Bericht des Rates nachzulesen. Umstritten ist zum Beispiel, ab wann Fluggesellschaften Passagiere für Verspätungen entschädigen müssen. Derzeit müssen die Airlines ab einer Verspätung von drei Stunden 250 bis 600 Euro zahlen. Dieses Recht auf Ausgleichszahlungen legte 2009 der EU-Gerichtshof fest.

Doch in der Praxis haben Reisende nach Angaben der EU-Kommission oft Schwierigkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Das EU-Parlament fordert, Fluggesellschaften ab drei Stunden Verspätung in die Pflicht zu nehmen. Die EU-Kommission hat fünf Stunden vorgeschlagen.

Beide Seiten berufen sich auf den Verbraucherschutz. Die EU-Kommission argumentiert, Entschädigungen schon bei geringer Verspätung könnten falsche Anreize für die Fluggesellschaften setzen: Die Airlines bemühten sich dann nicht mehr ausreichend um alternative Transportmöglichkeiten. (APA, red, derStandard.at, 06.06.2014)