Wien - Am fünfzehnten Verhandlungstag im YLine-Strafprozess ist ein angeklagter ehemaliger YLine-Aufsichtsrat einvernommen worden. Dieser betonte, er sei damals hauptberuflich Alleinvorstand eines großen Autohändlers und dort sehr beschäftigt gewesen. "Die YLine war keine Chaostruppe", allerdings seien Unterlagen für den Aufsichtsrat oft erst kurz vor oder in der Sitzung vorgelegt worden.

Dies erklärte der damalige Aufsichtsrat mit der Schnelllebigkeit im Internet-Geschäft. Bei der YLine habe man auch erst die Strukturen aufbauen müssen. Auch sei YLine-Gründer und -Chef, der nunmehr Hauptangeklagte Werner Böhm, ein "Visionär" und "Verrückter", der allerdings von seinen Co-Vorständen kontrolliert und gebremst worden sei.

Insiderhandel und schwerer Betrug

Die Anklage wirft dem damaligen Aufseher des börsenotierten Unternehmens Insiderhandel und schweren Betrug vor. Der Angeklagte wies heute alle Vorwürfe zurück. Auch sein Aktienverkauf im Juli 2001, zwei Monate vor dem Konkurs im September 2001, sei kein Insiderhandel gewesen. Er hätte damals auch alle Aktien verkaufen können, habe dies aber nicht getan, "weil für mich gab es damals kein Insolvenzszenario", beteuerte er.

Der Angeklagte saß ab Ende Juni 2000 im YLine-Aufsichtsrat, laut FirmenCompass war er ab Jänner 2001 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Die erst 1998 gegründete YLine hat sich hauptsächlich über zwei Börsengänge und weitere Kapitalerhöhungen finanziert, wobei zwischen Anfang 1999 und Mai 2001 ein Emissionserlös von insgesamt 764 Mio. Schilling (55,5 Mio. Euro) erzielt wurde. Die Umsätze seien "sprunghaft" und nicht kontinuierlich gewesen, die "Cash-Burn-Rate" laut Sachverständigem sehr hoch, heißt es in der Anklage. Im September 2001 meldete YLine Konkurs an. Allein der durch die Untreuhandlungen bei der YLine (Y-Line) verursachte Schaden beläuft sich laut Anklageschrift auf über 26 Mio. Euro.

Der angeklagte Ex-Aufsichtsrat schilderte seine Tätigkeit: In zwei Aufsichtsräten im Jahr 2000 sei die Stimmung noch ziemlich optimistisch gewesen. Als er allerdings im März 2001 von einem "Warnbrief" der Wirtschaftsprüferin anlässlich der Bilanz 2000 erfuhr, hätten bei ihm die Alarmglocken geläutet. Nach einigem Hin und Her habe die - nunmehr mitangeklagte - Wirtschaftsprüferin aber dann doch einen "uneingeschränkten Bestätigungsvermerk" für die YLine-Bilanz des Jahres 2000 erteilt.

Richterin Marion Zöllner hakte nach, ob der Bestätigungsvermerk wirklich so "uneingeschränkt" gewesen sei? Der Angeklagte meinte, ja. Die Prüferin hatte allerdings im April 2001 einen "uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem hinweisenden Zusatz einer zweifelhaften Fortführungsprognose" erteilt. Ein Protokoll, in dem sich der nunmehr Angeklagte über die Prüferin beschwert, wurde ihm heute vorgehalten. "Meine Konflikte mit Wirtschaftsprüfern sind legendär", rühmte sich der Angeklagte im Gerichtssaal. Es gebe aber verschiedene Prüfer: "Ein Wirtschaftsprüfer braucht die wirtschaftliche Einsicht, dass Sie eine Entscheidung treffen müssen unter gewisser Informationsunsicherheit". Wer ein Unternehmen führe, müsse gewisse Annahmen treffen, ohne alles wissen zu können.

Aktiengeschäfte des Angeklagten

Richterin Zöllner und Staatsanwalt Alexander Marchart interessierten sich besonders für die Aktiengeschäfte des Angeklagten. Dieser erläuterte, wie er zum Großteil seiner YLine-Aktien gekommen war: Der damalige Vorstandschef Böhm hatte im Frühling 2001 im Zuge eines Management-Programms Aktien bezogen. Böhm hätte ihm aber mitgeteilt, er habe Probleme mit seiner Hausbank und könne den Deal nicht finanzieren. Der Aufsichtsratsvizepräsident "vermittelte" Böhm dann einen Aktienkäufer und strich die Differenz zwischen Böhms Bezugspreis und dem Verkaufspreis als "Provision" ein - in Form von Aktien. Von diesem Depot verkaufte er dann umgehend 6.000 Aktien.

Laut Anklage hätten die YLine allerdings zu diesem Zeitpunkt schon Insolvenz anmelden müssen. Der Angeklagte habe über die schlechte wirtschaftliche Lage der Firma Bescheid gewusst. Er habe also sein Insiderwissen ausgenutzt, als er 6.000 Aktien am 17. Juli 2001 zu einem Kurs von 5,56 Euro verkaufte. Bei Konkursanmeldung im September 2001 waren die Aktien wertlos.

Der Prozess wird am Mittwoch im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fortgesetzt. (APA, 3.6.2014)