Dr. Tilo Berlin begehrt folgende

GEGENDARSTELLUNG:

Sie haben am 2. Oktober 2013 auf Ihrer Website http://derstandard.at/ die Behauptung verbreitet, Dr. Tilo Berlin sei „ehemalige[r] Miteigner“ der „Hypo Alpe Adria“.

Diese Behauptung ist unrichtig: Dr. Tilo Berlin war niemals an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG beteiligt.

Des Weiteren haben Sie im selben Artikel die Behauptung verbreitet, Dr. Tilo Berlin hätte „im Verfahren BayernLB gegen die Mitarbeiterprivatstiftung MAPS“ „jüngst bei einem eigens für ihn in Kärnten anberaumten Termin aussagen sollen, kam aber krankheitsbedingt nicht. Richterin Charlotte Schillhammer verdonnerte ihn daher zu einer Ordnungsstrafe (2000 Euro) […].“

Diese Behauptung ist zum Teil unrichtig, zum Teil in irreführender Weise unvollständig: Richtig ist, dass Dr. Tilo Berlin an dieser Gerichtsverhandlung am 19. September 2013 nicht teilnehmen konnte, weil er erkrankt war. Die Gerichtsverhandlung war aber nicht alleine wegen seiner Einvernahme anberaumt gewesen, sondern auch wegen der Einvernahme eines weiteren Zeugen. Die erwähnte Ordnungsstrafe wurde vom Gericht bereits mit Beschluss vom 20. September 2013 wieder aufgehoben.