Google reagiert auf das Urteil des EuGH, demzufolge sensible Links auf Antrag gelöscht werden müssen

Das Löschformular ist ab Freitag erreichbar

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Mehr als zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen hat Google mit der technischen Umsetzung begonnen. Am späten Donnerstag stellte der Suchmaschinen-Gigant ein Formular ins Internet, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können.

Google: "Schwierige Entscheidungen"

Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns.

Externer Beraterausschuss

Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer Jose Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Persönlichkeitsrechte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.

Deutschland plant Schlichtungsstelle

Die deutsche Bundesregierung hatte dazu am Dienstag bekanntgegeben, eine eigene Schlichtungsstelle für derartige Löschanträge einrichten zu wollen. Der zuständige Staatssekretär Ole Schröder (CDU) teilte mit, es müsse eine "willkürliche Vorgehensweise der Suchmaschinenkonzerne" verhindert werden, so die Süddeutsche Zeitung.

Österreich: Datenschutzbehörde als zweite Instanz

In Österreich ist eine solche Schlichtungsstelle nicht geplant. "Derartiges würde sich unmittelbar aus dem EuGH-Urteil auch nicht ergeben", heißt es aus dem Büro von Minister Ostermayer (SPÖ), der für Datenschutz zuständig ist. Gibt Google Österreich einem Löschantrag nicht statt, könnte man als nächste Instanz die Datenschutzbehörde anrufen, so das Ministerium. Die ARGE Daten hat indes vor den Google-eigenen Löschformularen gewarnt und rät zum Postweg. (fsc/APA, derStandard.at, 30.5.2014)