Ihre Aufgabe ist nicht nur politisch heikel, der Zugang der Hypo-Kommission zu Akten und Auskunftspersonen bedarf einer kniffligen rechtlichen Konstruktionen: Irmgard Griss.

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Wien - Kommende Woche wird die Hypo-Untersuchungskommission unter Irmgard Griss zu ihrer ersten Besprechung in Wien zusammenkommen. Bisher hat die Expräsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH) Sondierungsgespräche mit rund 20 (ehemaligen) Hypo-Involvierten geführt, wie zu hören ist. Allerdings fehlt der Truppe, die unter anderem die Notverstaatlichung der Bank durchleuchten soll, bislang jegliche Rechtsgrundlage für ihr Tun.

Wochenlang wurde um die Form der Beauftragung gerungen; im Kern geht es um die Frage, wie die Kommission an Auskünfte und Dokumente kommt, ohne dass die Auskunftgeber ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen. Nun will man einen Weg gefunden haben. Die Republik schließt mit jedem Kommissionsmitglied einen privatrechtlichen Werkvertrag ab, so wie sie es mit Sachverständigen und Beratern macht. Kommissionschefin Griss hat ihren Vertrag mit der Republik (vertreten durch Finanzministerium und Bundeskanzleramt) vorige Woche unterschrieben, ihre vier ausländischen Kollegen sollen das kommende Woche tun.

Griss und Co unterwerfen sich in diesen Verträgen selbst dem Amtsgeheimnis, auch die Hypo und die Aufsichtsbehörden Nationalbank und FMA sollen derartige Werkverträge mit den Kommissionsmitgliedern schließen. "Erste Akten wurden bereits geliefert", sagt ein Sprecher von Finanzminister Michael Spindelegger. Mit den privatrechtlichen Verträgen werde sichergestellt, dass entsprechende Unterlagen und mündliche Auskünfte gegeben werden können.

Juristisch ist aber auch diese Lösung nicht unumstritten. Eine Auskunftsperson hat bereits erklärt, nur bei Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht aussagen zu wollen.

Löchriger Bericht

Noch schwieriger wird es dann aber bei der von Griss versprochenen Publikation des Kommissionsberichts. Geheimzuhaltende personenbezogene Daten und Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, werde man darin ohnedies nicht erwähnen, heißt es. Im Finanzministerium wird zudem festgehalten, dass vom Amtsgeheimnis erfasste Passagen nicht veröffentlicht werden dürfen.

Zudem darf die Kommission auch über solche Tatsachen nicht berichten, deren Geheimhaltung verfassungsmäßig vorgesehen ist. Das ist gemäß Artikel 20 Absatz 3 Bundesverfassungsgesetz zum Beispiel dann der Fall, wenn die "Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" oder "im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts" geboten ist. Was die Kommission tun wird, wenn sie auf solche berichtenswerte Fakten stößt, dazu gibt es bereits erste Überlegungen. Man werde im Bericht darauf verweisen, dass es derartige Informationen gibt, die man nicht offenlegen könne. Es sei dann Sache der Bundesregierung zu entscheiden, wie sie mit solchen Fakten umgehen will.

Die Regierung hatte im Abwehrkampf gegen einen von der Opposition geforderten parlamentarischen Untersuchungsausschuss Ende März die Flucht nach vorn ergriffen und die Einrichtung einer Kommission beschlossen. Das war wegen der nur dürftig geklärten Fragen zu den Befugnissen der Kommission postwendend auf Kritik gestoßen. Auch Verfassungsrechtler sprachen von einer Alibiaktion, weil Zeugen nicht unter Wahrheitspflicht aussagen müssen und die Kommission keinerlei Zwangsbefugnisse gegenüber Auskunftspersonen hat. Griss selbst hat ihren Einsatz verteidigt und versichert, ihr Amt zurücklegen zu wollen, wenn ihr Akten vorenthalten werden sollten. Sie holte Manuel Amann, Schweizer Bankprofessor, dessen Landsmann Carl Baudenbacher, Präsident des Efta-Gerichtshofs, Wilhelm Contzen, Chef der Luxemburger Bankvereinigung, sowie Anwalt Claus-Peter Weber in das Gremium.  (Renate Graber, Andreas Schnauder, DER STANDARD, 30.5.2014)