Otto Pendl (SPÖ) sieht "derzeit" keinen Bedarf für einen Untersuchungsausschuss
STANDARD: Haben Sie das Gefühl, als Mitglied des ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsausschuss ausreichend über die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Geheimdiensten und NSA informiert zu werden?
Pendl: Österreichische Behörden arbeiten im Interesse der Sicherheit der ÖsterreicherInnen im In- und Ausland nicht nur mit der NSA, sondern auch mit zahlreichen anderen ausländischen Behörden und Diensten zusammen. Sei es zur Bekämpfung des Terrorismus, bei Geiselnahmen in Krisengebieten oder zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz. Als Vorsitzender des ständigen Unterausschusses ist es mir ein Anliegen, dass wir unsere Kontrollfunktion umfassend wahrnehmen und über die jeweiligen Kooperationen informiert werden.
STANDARD: Inwiefern hat die Bevölkerung ein Anrecht, umfassend über die Kooperation informiert zu werden?
Pendl: Sollten ausländische Nachrichtendiensten in Österreich tätig sein oder werden, dann ist dies ein Fall für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und selbstverständlich den Staatsanwalt. Darüber hat die österreichische Bevölkerung informiert zu werden. Der zuständige Ausschuss ist der ständige Unterausschuss des Innenausschuss, der als Kontrollorgan in diesem Bereich tätig ist.
STANDARD: Welche Konsequenzen leiten Sie aus den zwei vorigen Antworten ab – würden Sie einen NSA-Untersuchungsausschuss wie in Deutschland befürworten?
Pendl: Da es keine Indizien gibt, dass österreichische Behörden illegal Informationen von ÖsterreicherInnen an die NSA weitergeitet haben – sonst hätten bereits die Gerichte damit befasst werden müssen – befürworte ich derzeit keinen NSA-Untersuchungsausschuss. Sollte sich an der Sachlage etwas ändern, ist diese Frage neu zu bewerten.
STANDARD: Ist Edward Snowden für Sie ein „Held“? Würden Sie hypothetisch einen Asylantrag des Whistleblowers in Österreich unterstützen?
Pendl: Eward Snowden ist für mich weder Held noch ein Verräter. Für Asylanträge gibt es eindeutige gesetzliche Grundlagen. Die Erfüllung dieser bestimmt, ob jemand in Österreich Asyl erhält oder nicht. Ob dies auf Edward Snowden zutrifft, kann ich nicht beantworten. Das müssen, wie in jedem anderen Fall, unabhängige Richter entscheiden.