Wien - Die Bundestheater-Holding hat schon 2010 im Zuge der aufgedeckten Malversationen bei den Salzburger Festspielen eine Weisung herausgegeben, in der nochmals festgehalten wurde, dass in allen Geschäftsfällen jedenfalls dafür zu sorgen sei, "dass ausnahmslos das 4-Augen-Prinzip zur Anwendung kommt und auch ausnahmslos eingehalten wird". Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hervor.

Die gelebte Praxis des als zentraler Bestandteil des Internen Kontrollsystems (IKS) verankerten Vier-Augen-Prinzips im Burgtheater war in den vergangenen Monaten im Zuge der Entlassung der früheren Kaufmännischen Leiterin Silvia Stantejsky und des Künstlerischen Leiters Matthias Hartmann immer wieder zur Debatte gestanden. Es ist damit zu rechnen, dass sie auch in den kommenden Arbeitsgerichtsprozessen eine Rolle spielen wird.

Aus der Beantwortung der Anfrage von NEOS-Kultursprecherin Beate Meinl-Reisinger durch Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) geht auch hervor, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt wurde, "die Vollständigkeit der Dokumentation und die Effektivität des Internen Kontrollsystems" am Burgtheater zu evaluieren. Das vom Burgtheater-Aufsichtsrat in Auftrag gegebene Gutachten hinsichtlich der rechtlichen Verantwortung der Wirtschaftsprüfungskanzleien Price Waterhouse Coopers (PWC) und KPMG werde "voraussichtlich Ende Mai 2014 vorliegen". (APA, 26.5.2014)