Ein knappes Jahr ist daran gearbeitet worden, mit kommendem Juli sollten die wesentlichen Teile der neuen Wiener Bauordnung nun endlich in Kraft treten. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und Grünen-Planungssprecher Christoph Chorherr gaben dies am Montag bekannt.

Am heutigen Montag wurden die neuen Regeln (die neben der Wiener Bauordnung auch das Wiener Garagengesetz und das Wiener Kleingartengesetz betreffen) im Gemeinderatsausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung behandelt, in der Landesregierung erfolgte die Beschlussfassung bereits am 13. Mai. Am 30. Juni soll die Novelle nun auch im Gemeinderat in dessen letzter Sitzung vor der Sommerpause beschlossen werden. Die meisten Neuerungen treten dann am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, einige andere Punkte drei Monate nach der Kundmachung.

Änderung bei Notkaminen

Wesentliche Punkte sind die Lockerung der Stellplatzverpflichtung, Erleichterungen bei Balkonen und Aufzügen sowie beim Dachgeschoßausbau. Hier ergaben sich in den beiden Begutachtungsphasen keine gravierenden Änderungen.

Bei den Notkaminen wurde insofern noch eingegriffen, als deren verpflichtende Errichtung nun "für jene Gebäude nicht mehr vorgesehen ist, für die das Baubewilligungsverfahren nach Inkrafttreten der Techniknovelle 2007 eingeleitet wurde", heißt es in der Novelle. Altere Gebäude, die die in dieser Techniknovelle damals festgelegten strengeren Wärmeschutzvorgaben nicht erfüllen, müssen weiterhin einen Notkamin aufweisen. Durch die Änderungen erwartet sich Ludwig, dass die Baukosten sinken werden – "wie von der Bauwirtschaft versprochen", so der Stadtrat. Nachsatz. "Wir werden uns das sehr genau anschauen."

Befristete Baulandwidmung

Die Novelle beinhaltet auch Punkte wie die neue Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau". Diese soll helfen, die rapide steigenden Grundstückskosten in den Griff zu bekommen. Auf Grundstücken, die im Flächenwidmungsplan künftig für "förderbaren Wohnbau" ausgewiesen werden, dürfen nur Bauten errichtet werden, die die bautechnischen Spezifikationen in Anlehnung an die Wiener Wohnbauförderung erfüllen, etwa beim Wärmeschutz und bei der Nutzflächenbeschränkung pro Wohneinheit.

Grundstücksspekulanten will die Stadt Wien überdies mit der neuen Möglichkeit, die Baulandwidmung nur zeitlich befristet zu vergeben, das Handwerk legen.

Bauwerksbuch und "baurechtlicher Geschäftsführer"

Die neuen Regeln sehen außerdem vor, dass es künftig für Bauausführungen juristischer Personen (etwa Gmbhs) zwingend einen "baurechtlichen Geschäftsführer" geben muss, der fachlich befugt sein und den Behörden namentlich genannt werden muss. Dieser trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Bauvorschriften.

Außerdem wird die Führung eines "Bauwerksbuchs" verpflichtend vorgeschrieben. Der Eigentümer eines Gebäudes wird damit dazu verpflichtet, bestimmte Bauteile selbst oder durch andere Personen - etwa Ziviltechniker - "regelmäßig" überprüfen zu lassen. Auf welche Zeiträume sich "regelmäßig" bezieht, erklärte Cordula Donner, Abteilungsleiterin der MA 64, gegenüber derStandard.at damit, dass dies im Einzelfall von einem Ziviltechniker zu entscheiden sein wird.

"Wiener Solarstandard"

Chorherr, der die gesamte neue Bauordnung wörtlich ein "Meisterstück der ersten rot-grünen Regierung" nannte, zeigte sich nicht zuletzt auch über den festgelegten sogenannten "Wiener Solarstandard" zufrieden. Büro- und andere Gewerbeobjekte sollen künftig auf Fassaden- und Dachflächen sauberen Strom erzeugen, und zwar eine Mindestleistung von 1 Kilowatt-Peak pro 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche. Bei technischer oder wirtschaftlicher Unzweckmäßigkeit wird es aber Ausnahmen geben. Gegenüber dem ersten Entwurf geändert wurde hier noch die Möglichkeit, dass sich die Mindestleistung auf nur 0,3 kW Peak reduzieren kann, wenn dafür "über die Norm hinausgehende Effizienzmaßnahmen" zum Stromsparen ergriffen werden.  (mapu, derStandard.at, 26.5.2014)