Wien – Das Cafe Amigo in Wien-Floridsdorf scheint ein interessantes Lokal zu sein, wie sich im Prozess gegen Osman D. zeigt. Der 56-Jährige soll am 9. Dezember dort mehrmals auf seinen Kontrahenten Günter W. eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Mordversuch, sagt Staatsanwalt Stefan Berger dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm. Notwehr, sagt D.s Verteidigerin Liane Hirschbrich.

"Haben Sie den Eindruck, dass Sie aggressiv sind?", will Böhm vom Angeklagten wissen. "Eigentlich nicht." Warum er dann 14 Vorstrafen habe? "In manchen Lokalen geht es ein wenig derber zu als in einer Konditorei."

Vorstrafen des Opfers

Ungewöhnlich ist, dass der Vorsitzende auch gleich die Vorstrafenliste des Opfers präsentiert: Der kommt nämlich sogar auf wohlfeile 19 Stück.

D.s Version: Begonnen habe alles mit einem Handy. Das habe er W. kurz davor geschenkt, es sei aber defekt gewesen, wie das Opfer in der Tatnacht monierte.

Es kam zum Streit: erst verbal, vor der Tür wortlos. "Er hat mir sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als ich am Boden lag, hat er mich gegen den Fuß getreten, dass der brach", empört sich der Angeklagte. W. bestreitet das.

20 Zentimeter lange Klinge

Rettung und Polizei rief D. nicht – er humpelte seinem Gegner nach, zurück ins Amigo. "Warum?", fragt Böhm. "Ich war unter Schock", lautet die Antwort. Nicht genug, um nicht nach weiteren Handgreiflichkeiten in der benachbarten Pizzeria ein 20-Zentimeter-Messer zu holen. Dort hat er sich schon öfter eines ausgeborgt. Zum Speckschneiden.

Zurück im Lokal will er bei der nächsten Auseinandersetzung ziellos mit dem Messer gefuchtelt haben. Die Stiche in Hals, Gesicht und Lunge habe er nicht bemerkt. Erst als er Blut auf dem Messer sah, ging er nach Hause.

Opfer als Unschuldslamm

Das Opfer gibt sich, nun ja, als Opfer. Er habe friedlich ein Bier getrunken, D. sei aggressiv geworden. "Neigen Sie zu Gewalttaten?", fragt ihn Verteidigerin Hirschbrich. "Nein, nie." – "Kann es sein, dass Sie deshalb siebenmal verurteilt wurden?" – "Nein, das war vor 15 Jahren!" Vorsitzender Böhm hilft ihm auf die Sprünge: "Das letzte Mal war es 2009."

Die übrigen Zeugen sind eher Vorgaben. Erich L. beispielsweise soll das Duo vor der Lokaltür getrennt haben. Erinnern kann er sich daran nicht mehr. "Ich war stockbesoffen. Ich war da schon zweieinhalb Tage unterwegs", erklärt er diesen Umstand.

So wie andere, etwa die Kellnerin, beschreibt er aber eher "Gü", also Günter W., als Unruhestifter.

Die Geschworenen sprechen D. dennoch einstimmig, aber nicht rechtskräftig, wegen Mordversuchs schuldig: 15 Jahre Haft. (Michael Möseneder, derStandard.at, 22.5.2014)