Wien - Die FamilienrichterInnen sprechen sich für eine Abschaffung des Verschuldensprinzips bei Ehe-Scheidungen aus und fordern eine Überarbeitung des Eherechts, berichteten die "Presse" und "Ö1". Künftig sollen anstelle der Verschuldensfrage objektive Kriterien die Höhe des Unterhalts bestimmen.

Wie viel Unterhalt jemand erhält, hängt derzeit davon ab, wer schuld ist am Ehe-Aus. Das Verschuldensprinzip wurde etwa in Deutschland oder der Schweiz längst abgeschafft. "Österreich hinkt hier nach", stellte Assistenzprofessorin Barbara Beclin gegenüber dem ORF-Radio am Donnerstag fest. Das von ihr ausgearbeitete Unterhaltsmodell sieht objektive Kriterien wie etwa die Dauer der Ehe oder die Rollenverteilung der PartnerInnen vor. Das Verschulden spielt dabei keine Rolle mehr.

Brandstetter sieht keinen Reformbedarf

Die FamilienrichterInnen tagen am Donnerstag und am Freitag in Salzburg. Sie fordern von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ein neues Eherecht.

Dieser sieht beim Eherecht aktuell keinen Reformbedarf. Die Vorschläge der FamilienrichterInnen werden jedoch geprüft, hieß es aus seinem Büro am Donnerstag.

Es gebe verschiedene Vorschläge im Bereich des Eherechts und die Abschaffung des Verschuldensprinzips sei einer davon, den sich das Justizressort anschauen werde. Aktuell sei jedoch keine Reform geplant.

Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode gebe es Überlegungen, etwas beim Unterhalt zu unternehmen. Im Rahmen dessen könnte es Änderungsbedarf in Teilen des Eherechts geben. Das werde dann zu prüfen sein, hieß es weiter. Wichtig sei, dass Frauen durch allfällige Änderungen kein Nachteil entsteht. (APA, 22.5.2014)