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Weil die FMA wegen Russland einen dickeren Kapitalpolster von den Banken fordert, kann die Raiffeisen Bank International ihr vom Staat erhaltenes Partizipationskapital nicht wie geplant zurückbezahlen.

Foto: reuters/bader

Wien - Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA rechnet beim Bankenstresstest durch die EZB "nicht mit großen Überraschungen". Der in drei Phasen aufgeteilte Test (derzeit läuft der Bilanzcheck) sei die "größte Due Diligence", die in der EU je stattgefunden hat, meinte FMA-Vorstandsmitglied Helmut Ettl anlässlich der Präsentation des Geschäftsberichts 2013. Die FMA sei gerade dabei, im Schnitt rund 1.500 Kreditfälle je Bank zu durchleuchten, mit externen Wirtschaftsprüfern.

Die Sorgen der Ratingagentur Moody's (sieht das Engagement von Österreichs Banken im Osten, insbesondere in Russland und der Ukraine, beunruhigt) kommentieren die Aufseher so: Das Risiko habe sich durch die neuen Vorschriften, wonach sich die Ost-Töchter mehr lokal (re-)finanzieren müssen und "nicht mehr an der Brust der Mutter hängen" schon "sehr weit reduziert".

Kapitalpuffer

Zudem habe die Aufsicht die Meldepflichten der Banken, die in der Region aktiv sind, erhöht; sie müssen nun wöchentlich Bericht erstatten. Zudem haben die österreichischen Aufseher den betreffenden Instituten (Raiffeisen und Bank Austria sind in Russland und der Ukraine aktiv; nicht so die Erste Group) "zusätzliche Kapitalpuffer" vorgeschrieben.

Das hat sich, wie berichtet, auf die PS-Kapital-Rückzahlungspläne von Raiffeisen ausgewirkt: Das Institut wird nicht wie geplant das gesamte Partizipationskapital (2,3 Mrd. Euro), sondern nur 1,25 Mrd. zurückzahlen dürfen. Ettl hüllt sich zur Höhe des Puffers in Schweigen, bestätigt nur, dass Raiffeisen "zurückzahlen darf, sobald es die Vorgaben erfüllt. Dann ist ausreichend vorgesorgt". Tatsächlich hat die OeNB das Kapitalerfordernis (wie berichtet) mit 14,2 Prozent errechnet.

Mehr Publizität

Insgesamt hat sich die Kernkapitalquote von Österreichs Banken laut FMA 2013 auf fast zwölf Prozent erhöht; 2008 war sie bei 7,7 Prozent gelegen. Was die Strafbefugnisse der FMA betrifft, gibt es bei Verstößen gegen Börsepublizitätsgesetze, Insiderbestimmungen und anderen Finanzmarktvergehen künftig mehr Öffentlichkeit. Strafbescheide zu Taten, die ab Anfang 2014 begangen wurden, wird die FMA gemäß einer Gesetzesänderung öffentlich machen - vorausgesetzt, es sprechen keine "gravierenden Gründe" dagegen.

2013 hat die FMA 417 Verwaltungsstrafverfahren geführt. Summe der ausgeteilten Geldstrafen: 950.000 Euro. Dass der Verwaltungsgerichtshof den Strafzinsenbescheid der FMA gegen die Hypo NÖ (58 Mio. Euro) gekippt hat, stört Ettl übrigens nicht. Es ging um einen 800-Millionen-Euro-Kredit und die Frage, ob der Kreditempfänger der Hypo-Kreditinstitutsgruppe angehörte. Der VwGH hat das verneint, gemäß künftiger Gesetzeslage hätte die FMA Recht behalten, glaubt die FMA. Jedenfalls habe die Hypo einen Chef ausgetauscht und ihr Risikomanagement verbessert - also sei das Verfahren "ein voller Erfolg für die FMA gewesen". (gra, DER STANDARD, 22.5.2014)