Klagenfurt/Wien - Der Klagenfurter Zivilprozess der Hypo Alpe-Adria-Bank gegen Ex-Eigentümer und Ex-Manager der Bank ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Nach Vergleichsverhandlungen in den vergangenen Wochen zeichneten sich mit einzelnen Parteien Einigungen ab, sagte der Rechtsvertreter der Hypo, Alexander Klauser. Die nächsten beiden Verhandlungstermine Anfang Juni wurden vom Gericht abgesagt, auf Antrag der Hypo-Anwälte soll diese Zeit stattdessen für weitere Vergleichsgespräche genützt werden.

Einen neuerlichen Antrag der Hypo-Anwälte auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab. Die Republik Österreich als Eigentümer der Hypo International fordert in dem Verfahren von den früheren Minderheitseigentümern - der Mitarbeiter-Privatstiftung, der Bank Burgenland, der Kärntner Landesholding und der B & Co BeteiligungsgmbH - die Rückzahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 50 Millionen Euro aus dem Jahr 2008. Mehrheitseigentümer der Hypo war damals die Bayerische Landesbank. Beklagt sind auch neun damalige Manager und Aufsichtsratsmitglieder, darunter Wolfgang Kulterer, Josef Kircher, Siegfried Grigg und Othmar Ederer.

Hohe Kosten

Richter Thomas Liensberger hatte im Verfahren mehrfach auf die hohen Kosten des Verfahrens, bedingt durch den ungewöhnlich hohen Streitwert, hingewiesen und auf Vergleichsverhandlungen gedrängt. Klauser erklärte nun im Gerichtssaal, mit zehn der 13 Beklagtenparteien Kontakte gehabt zu haben. Von den vier Altaktionären wurde laut den Anwälten sowohl mit der Bank Burgenland als auch mit der Mitarbeiter-Privatstiftung verhandelt. Keine Gespräche gebe es mit der Kärntner Landesholding und der B & Co. Letztere stellt Gegenforderungen an die Hypo, die diese kategorisch ablehnt.

Für die Mitarbeiter-Privatstiftung erklärte Anwalt Andreas Oman, er schätze eine tatsächliche Einigung als realistisch ein. Als Anwalt der Bank Burgenland sagte Christoph Herbst, man werde bis 10 . Juni versuchen, eine Übereinstimmung zu erzielen. Klauser regte daher an, die für 2. und 4. Juni geplanten Verhandlungen für weitere Vergleichsverhandlungen ausfallen zu lassen.

Kulterer vor Privatkonkurs

Malte Berlin - in Vertretung seines Bruders Tilo Berlin - brachte den Vorschlag ein, die Verhandlung überhaupt zu unterbrechen. Er habe wegen eines Briefes von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP), der wegen "kollusiven Zusammenwirkens" die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder für die Bilanzen der Jahre 2005 bis 2008 aufgehoben hat, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Daher solle zuerst die Staatsanwaltschaft in der Frage dieses Vorwurfs ermitteln, meinte Berlin.

Auch mit einzelnen Managern beziehungsweise mit deren Anwälten wurden Gespräche geführt - mit unterschiedlichem Ergebnis. Während aus der Richtung der Ex-Vorstände Kircher und Grigg sowie von Grawe-Chef Ederer Signale für eine Einigung kamen, erklärte der Vertreter von Hans-Jörg Megymorez, der - in der Causa Birnbacher verurteilt - eine Haftstrafe angetreten hat, dass die Verfolgung seines Mandanten in wirtschaftlicher Hinsicht nicht sinnvoll sei. Megymorez habe Privatkonkurs angemeldet und erhalte bereits Verfahrenshilfe. Für Kulterer, der seine Haftstrafe ebenfalls angetreten hat, sagte Ferdinand Lanker, der Privatkonkurs seines Mandanten stehe unmittelbar bevor. Daher seien Vergleichsgespräche sinnlos.

Kein Ausschluss der Öffentlichkeit

Zur Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit sagte Richter Liensberger, im Zivilverfahren sei eine solche Maßnahme zum Schutz des Bankgeheimnisses nicht vorgesehen und bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur im Falle des Patentrechts zulässig. Lediglich bei Gefährdung der Sittlichkeit oder der öffentlichen Ordnung sowie bei der Erörterung von Familiengeschichten könne man die Öffentlichkeit ausschließen.

Die Teilnahme der Öffentlichkeit sei eine Voraussetzung für Kontrolle und Transparenz und damit von "Fair Trial", erklärte der Richter und verwies auf das hohe öffentliche Interesse an dem Verfahren. Einen gleichlautenden Beschluss hatte das Gericht schon am 19. März verkündet. (APA, 21.5.2014)