Wien - Es war ein Albtraum, was die 18-Jährige am 24. November in Wien-Liesing in den frühen Morgenstunden erlebt hat. Auf dem Heimweg wurde sie von hinten niedergerissen, geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und schließlich vergewaltigt. Laut Staatsanwaltschaft vom 22-jährigen Dhiraj M., der deshalb vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Martina Hahn sitzt.

Der Angeklagte bekennt sich schuldig - da seine DNA am Opfer gefunden worden ist. Aber: Er könne sich an nichts erinnern, sagt er, da er sturzbetrunken gewesen sei.

"Ich war mit Freunden in der Innenstadt etwas trinken", erzählt er. Konkret: "Vier bis fünf Seiterl zum Aufwärmen, dann zehn bis 20 Tequila und eine Flasche Cognac." "Wie fühlt man sich da?", fragt Hahn ungläubig. "Lustig, man albert herum, versucht so viele Mädchen wie möglich anzusprechen."

Nächtlicher Filmriss

Gegen ein Uhr früh bemerkten seine Freunde auf der Lokaltour, dass M. verschwunden war. Er selbst hat angeblich einen Filmriss - "ich bin am nächsten Morgen auf dem Boden in meinem Schlafzimmer aufgewacht und habe bemerkt, dass meine Kleidung etwas schlammig war".

Er muss allerdings in der Zeit aus dem ersten Bezirk irgendwie nach Liesing gekommen sein, dort die Tat begangen haben und schließlich in seine Wohnung in Wien-Ottakring gefahren sein.

Obwohl der Angeklagte zum bereits sechsten Mal vor Gericht sitzt, macht er nicht den besten Eindruck: Er lacht gelegentlich und wirkt insgesamt eher präpotent.

Anti-Aggressions-Training verweigert

Etwa, wenn er erklärt, warum ihm schon zweimal vom Gericht ein Anti-Aggressions-Training auferlegt worden seien und er dieses nie absolviert habe.

"Die vergangenen zwei, drei Jahre waren eine sehr schwierige Zeit", entschuldigt er sich. Und gibt seinem Bruder die Schuld, da der "nicht richtig tickt". Warum allerdings er ein Betretungsverbot für die elterliche Wohnung bekam, erklärt er nicht.

Originell auch seine Reaktion auf die Sachverständigengutachten zum Promillespiegel. Sowohl der medizinische als auch der - gleich um 40 Minuten zu spät gekommene - psychiatrische Experte halten seine Schilderung für ausgeschlossen.

Hätte er tatsächlich diese Mengen getrunken, hätte er zwischen sieben und zehn Promille gehabt. Damit ist man zumindest bewusstlos oder gar tot. Aufgrund seiner Schilderungen seines Zustands schätzen die Gutachter eher zwei bis drei Promille.

Geringschätzung des Gutachtens

"Was sagen Sie dazu?", fragt ihn die Vorsitzende. "Was soll ich dazu sagen, ich weiß, wie viel ich getrunken habe, und das sind nur Statistiken", gibt er sich selbstbewusst.

Der psychiatrische Sachverständige kommt jedenfalls zum Schluss, dass M. schuldfähig sei. "Aber kein klassischer Sexualtäter, er ist ein Gelegenheitstäter", sagt der Experte.

Verteidiger Georg Morent gibt in seinem Schlussplädoyer zu, dass es nichts zu entschuldigen und beschönigen gibt. Aber er bittet um eine milde Strafe: "Die ist letztlich eine Chance, danach im Leben Fuß zu fassen."

M.s Schlusswort: "Was soll ich noch Großartiges dazu sagen? Es ist passiert, und es tut mir leid."

Die Entscheidung des Senats tut diesem wohl weniger leid: neun Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, derStandard.at, 20.05.2014)