Katar - Zwangsarbeit, sexuelle Übergriffe und Gewalt - weibliche ausländische Hausangestellte werden laut einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht von Amnesty International massiv ausgebeutet. Die mindestens 84.000 Frauen kommen zumeist aus Süd- und Südostasien. Trotz anderer Versprechungen müssen manche bis zu 100 Stunden pro Woche arbeiten - ohne einen freien Tag.

52 weibliche ausländische Hausangestellte wurden von Amnesty International interviewt. Sie berichteten, dass sie geschlagen, an den Haaren gezogen und die Treppe hinunter gestoßen wurden. Drei Frauen wurden vergewaltigt, doch in keinem der Fälle wurden die Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen.

Keine Rechte und völlig isoliert

"Katar steht wegen der Fußballweltmeisterschaft 2022 im Rampenlicht der Weltöffentlichkeit und wurde wegen der schlechten Bedingungen für ausländische Arbeiter international bereits heftig kritisiert", so Heinz Paztelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich. "Die Hausangestellten, die keinerlei Rechte haben und teilweise völlig isoliert in den Häusern ihrer Arbeitgeber leben, sind dem Missbrauch und der Gewalt in einem noch höheren Maß ausgesetzt."

In einem schrecklichen Fall sei eine Hausangestellte aus dem Fenster im zweiten Stock gesprungen, um der Vergewaltigung durch ihren Arbeitgeber zu entgehen. Dabei brach sie sich beide Beine und verletze sich an der Wirbelsäule. Der Mann verging sich dennoch an ihr und rief erst anschließend die Rettung. Sechs Monate später, beim Interview mit Amnesty International, saß das Opfer immer noch im Rollstuhl. Trotz allem wurde der Fall aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Mittlerweile ist die Frau ist in ihre philippinische Heimat zurückgekehrt, der Täter wurde nie belangt.

Keine gültigen Arbeitsgesetze

Da für ausländische Hausangestellte das Arbeitsgesetz in Katar nicht gilt, gibt es keine Arbeitszeitbeschränkungen, keinen Anspruch auf freie Tage und keine Möglichkeit, eine Beschwerde bei den Behörden einzureichen. Selbst das Land können sie laut der Menschenrechtsorganisation nicht so einfach verlassen: Nach dem sogenannten Sponsorengesetz von 2009 sind ausländische ArbeiterInnen verpflichtet, sich eine Genehmigung ihres Arbeitgebers einzuholen, wenn sie ausreisen möchten. (APA, 23.4.2014)