Internet-Provider in Deutschland müssen auf behördliche Anordnung hin den Zugriff auf rechtsextreme Webseiten sperren. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil.

Verboten

Das Gericht wies die Klage eines Zugangsanbieters ab. Der hatte sich gegen eine von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete Sperrung amerikanischer Internetseiten mit Nazi-Propaganda gewandt. Laut Gericht ist die Sperrungsverfügung rechtmäßig, da die Inhalte der Seiten in Deutschland verboten seien.(APA/dpa)