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Nero (Peter Ustinov) in Quo Vadis

Foto: Archiv

Weil er immer wieder Lateinübersetzungen unerlaubt ins Internet stellte, muss ein 15-jähriger Münchner Schüler nun mit Schadenersatzforderungen sowie einem Strafbefehl rechnen.

Verletzung des Urheberrechts

Der Schulbuchverlag Oldenbourg verklagte den Jugendlichen am Mittwoch vor dem Landgericht München I auf Unterlassung und Schadenersatz. Ein Strafprozess wegen Verletzung des Urheberrechts steht dem Schüler noch bevor.

"Cursus Continuus"

Der Jugendliche hatte im Internet Übersetzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Übungen des Lehrbuchs "Cursus Continuus" angeboten. Der Verlag machte ihn nach eigenen Angaben über den Provider ausfindig und forderte ihn zur Unterlassung auf. Danach habe der 15-Jährige die Domains gewechselt und die Übersetzungen dort weiterhin angeboten. Der Junge habe mit seinen 15 Jahren das von ihm begangene Unrecht nicht erkannt, trug sein Anwalt vor.

"Es bedarf keiner vertieften Ausführung"

Das Landgericht München I hat bereits mehrmals rechtskräftig entschieden, dass geschützte Lehrbuchtexte nicht ins Internet gestellt werden dürfen. "Es bedarf keiner vertieften Ausführung, dass der Marktwert eines Übungsbuches möglicherweise bis auf Null sinkt, wenn die Schüler die Lösungen ohne größere Schwierigkeiten im Internet abrufen können", heißt es in einem Urteil vom Januar 2003. Die Entscheidung im Falle des 15-Jährigen soll am 1. Juni 2005 verkündet werden.(APA/dpa)