Wien - Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Österreich werden harmonisiert. Das sieht das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vor, das heute in Begutachtung geht. Das bedeutet, dass künftig jede Person, die legal in Österreich lebt (Ausnahme: Asylwerber) hier auch arbeiten darf. Ebenfalls in der Gesetzesnovelle enthalten ist der Integrationsvertrag, bei dem sich die Kosten für Zuwanderer durch die längeren Deutschkurse mindestens verdreifachen dürften. Innenministerin Liese Prokop (V) sieht die Novelle als wichtigen Schritt für die Integration von Zuwanderern.

Grundsätzlich hat sich beim Integrationsvertrag gegenüber den schon am Wochenende bekannt gewordenen Neuerungen nichts mehr geändert. Das heißt, statt 100 Stunden Deutschkurs sind künftig 300 notwendig, für Analphabeten gibt es einen Alphabetisierungskurs und zusätzlich muss jeder Neuzuwanderer eine Art Staatsbürgerschaftskunde im Umfang von 30 Stunden absolvieren. Die Möglichkeit zur Abschiebung bei Nichtabsolvierung der Kurse besteht dafür erst nach fünf statt wie bisher nach vier Jahren. Allerdings wird die Zahl der Ausnahmen vom Integrationsvertrag (alte, kranke Menschen, Schlüsselkräfte) reduziert.

Bis zuletzt offen war die Art der Kostenbeteiligung. Herausgekommen ist nun laut Innenministerium, dass die Alphabetisierungskurse generell vom Bund getragen werden. Bei den Deutschkursen werden bei Personen aus der Familienzusammenführung weiterhin 50 Prozent bezahlt, allerdings nur während der ersten beiden Jahre (bisher schrumpfte die Unterstützung schon nach eineinhalb Jahren auf 25 Prozent). Bei unselbstständigen Arbeitskräften muss der Dienstgeber die Hälfte der Kurse finanzieren, den Rest der Zuwanderer.

Die Kosten für die Kurse werden vom Innenministerium mit fünf Euro pro Stunde geschätzt. Nach dieser Berechnung ergibt sich auch die Maximal-Bezuschussung von 750 Euro (bisher maximal 182). Besucht ein Zuwanderer einen teureren Kurs, muss er mehr als 50 Prozent zahlen. Generell ergibt sich durch die Verlängerung der Kurse um 200 Stunden natürlich auch ein entsprechend höherer Aufwand sowohl für den Bund als auch für die Zuwanderer.

Für letztere kommen auch noch die Ausgaben für den Staatsbürgerschafts-Unterricht hinzu. Hier werden die Länder, die auch für die Inhalte der Kurse verantwortlich sind, verpflichtet "mindestens" 50 Prozent der Kosten abzudecken. Der Rest muss auch in diesem Fall vom Zuwanderer geleistet werden.

Die Novelle bringt für Einwanderer aber auch Vorteile. So hat eine Person, die fünf Jahre in Österreich gelebt und den Integrationsvertrag erfüllt hat, die Berechtigung, sich im gesamten EU-Raum eine Arbeit suchen zu dürfen.

Hinzu kommt noch die Harmonisierung von Aufenthalts- und Arbeitsrechtsiteln. Profitieren werden in erster Linie Personen, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kommen. Diese Gruppe durfte zwar in der Vergangenheit den Eltern bzw. Partnern nachfolgen, damit aber nicht automatisch einer Arbeit nachgehen, was seit Jahren für heftige Expertenkritik sorgte.

Grundsätzlich wird die Zahl der "Aufenthaltszwecke und -arten" von 34 auf 19 reduziert. Die bedeutendste Änderung dabei ist, dass künftig mit einer Ausnahme jeder Aufenthaltstitel auch mit dem Recht auf Ausübung einer Beschäftigung verbunden ist. Die Ausnahme trifft Personen, die gar nicht hier arbeiten wollen - etwa Privatiers in der Pension.

Neu ist auch, dass künftig verbreitet Visa statt echter Aufenthaltstitel vergeben werden. Das betrifft zum Beispiel Personen, die nur für sechs Monate in Österreich arbeiten wollen - beispielsweise Saisonniers. Bei denen bleibt in der neuen Niederlassungsverordnung übrigens von den Rahmenbedingungen her alles beim Alten. Sie können unverändert innerhalb von 14 Monaten zwölf davon als Saisonarbeiter tätig sein.

Innenministerin Liese Prokop (V) begrüßt die Novelle ausdrücklich. Besonders hervorgehoben wird von ihr, dass Arbeits- und Aufenthaltsfragen erstmals harmonisiert seien. Auch seien die Zuständigkeiten klar festgelegt. Erste Instanz sei künftig immer der Landeshauptmann und Zweitinstanz das Innenministerium. Bezüglich des Integrationsvertrags betonte Prokop die Notwendigkeit der Erweiterung und Vertiefung der Kurse.

Ende der Begutachtungsfrist ist am 22. April. (APA)