"Eine Reihe von schwierigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen" zu erwarten
Johannes Kopf vom Wirtschaftsministerium verweist darauf, dass Asylwerber das Land verlassen müssen, wenn ihr Asylantrag abgewiesen wird. Würde man Flüchtlingen erlauben, während des laufenden Asylverfahrens ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, dann könnte sich daraus "eine Reihe von schwierigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen" ergeben, meint Kopf - etwa in Zusammenhang mit Kündigungsfristen. Endet das Asylverfahren positiv, dann erhalten die Betroffenen automatisch eine Arbeitsbewilligung.
Quote für Saisonniers für jährlich festgelegt
Die von Innenministerin Liese Prokop (V) angeregte Beschäftigung von Asylwerbern in Saisonberufen ist also bereits jetzt möglich, und zwar nach drei Monaten Aufenthalt in Österreich. Die Zahl der Saisonniers ist allerdings begrenzt, die Quote wird jährlich vom Wirtschaftsministerium per Verordnung festgelegt und ist regional stark unterschiedlich. So wurden in der laufenden Wintersaison insgesamt knapp 8.900 Tourismus-Saisonniers bewilligt - davon etwa 3.900 in Tirol, in Wien aber nur 100.
Wie viele Asylwerber sich tatsächlich um einen Saisonniers-Job bewerben, ist unklar, da das AMS diesbezüglich keine gesonderte Statistik führt. Kopf: "Wir wissen, dass es sie gibt, wir wissen aber nicht wie viele es sind."
Volkshilfe fordert völlige Freigabe für Asylwerber, die seit drei Monaten hier sind