Inland
Neue Gesetze verursachen Mehrkosten von 14 Millionen Euro jährlich
6 Millionen bei Asylgesetz, 7,8 Millionen bei Fremdenpolizeirecht
Wien - Die Neuregelung des Asyl- und Fremdenwesens wird sich
im Budget mit erheblichen Mehrkosten niederschlagen. Im ersten Jahr
nach Inkrafttreten werden demnach Kosten von 14,1 Millionen Euro
anfallen, im Folgejahr 13,8 Mio. Euro. Das geht aus dem
Begutachtungsentwurf, der gestern Abend ausgesendet wurde, hervor.
Beim Asylgesetz wird mit jährlichen Mehrkosten von rund sechs Mio.
gerechnet, beim Fremdenpolizeirecht mit Kosten von 7,8 Mio. Euro. und
beim neuen Gesetz für den unabhängigen Bundesasylsenat mit 200.000
Euro. Den größten Brocken machen die Personalkosten aus. In der ersten
Instanz, dem Bundesasylsenat, werden demnach 2,26 Mio. Euro an
zusätzlichen Ausgaben erwartet. Bei der Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit erwartet man höhere Personalkosten im Ausmaß
von fast 3,9 Mio. Euro. (APA)