Foto: Linz AG
Linz - Heftige Reaktionen hat der STANDARD-Artikel "Akademikerin soll Fahrscheine kontrollieren" ausgelöst. Eine arbeitslose akademische Werbekauffrau wurde vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich zu einem Vorstellungstermin eines privaten Wachdienstes geschickt. Dieses suchte für die Linz Linien Fahrscheinkontrolleure.

Nach Abschluss des knapp 6000 Euro teuren Lehrganges für Werbung und Verkauf an der Wirtschaftsuniversität, den sich die junge Frau mit Nebenjobs selber finanziert hat, fand sie eine Anstellung als Key-Accounterin. Nach zwei Monaten verlor die 27-Jährige den Job, da der Arbeitgeber umstrukturierte. Am 10. Jänner meldete sie sich arbeitslos. Nachdem die Linzerin für den Bezug von Arbeitslosengeld zu kurz angestellt war, wurde sie Notstandshilfeempfängerin.

Zumutbarkeits- bestimmungen verschärft

Mit Beginn dieses Jahres wurden die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitssuchende verschärft. Wenn die Arbeit den "körperlichen Fähigkeiten angemessen" ist und "Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet" werden, muss ein Notstandshilfeempfänger ungeachtet seiner beruflichen Qualifikation jeden Job annehmen.

Diese Regelung habe das AMS dazu gezwungen, die Akademikerin als Fahrzeugkontrollorin zu vermitteln. "Das AMS 'vermittelt' da ziemlich an der Realität vorbei. Was soll denn das Unternehmen von dieser Bewerberin haben - man kann sich doch an fünf Fingern abzählen, dass sie nach wenigen Wochen (längstens Monaten) wieder weg ist. Jeder halbwegs vernünftige Personalist wird sie also von Haus aus nicht einstellen. Das sollten die Berater des AMS eigentlich wissen", lautete nur eine von mehreren hundert Reaktionen auf derStandard.at.

"Wo ist das Problem? Auch ich muss als Dipl. Ing der Informatik als Hilfsarbeiter am Bau hackeln!", fehlt es einem Betroffenen nicht an Zynismus. (Kerstin Scheller, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.3.2005)