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Foto: APA/Patrick Seeger
Wels - Nach einem folgenschweren Unfall bei winterlichen Fahrbahnbedingungen, den ein Kfz mit Sommerreifen ausgelöst hat, ist einer der Beteiligten am Freitagnachmittag in einem Prozess im Landesgericht Wels zu fünf Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Der Hauptbeschuldigte blieb jedoch der Verhandlung fern.

Autofahrer von Wintereinbruch überrascht

Der Unfall passierte am 24. Oktober 2003. An diesem Tag wurden viele Autofahrer vom frühen Wintereinbruch überrascht. Ein 29-jähriger Kroate war mit seinem mit insgesamt acht Personen besetzten und mit Sommerreifen ausgestatteten Kleinbus auf der Westautobahn A1 unterwegs. Im Gemeindegebiet von Innerschwand im Bezirk Vöcklabruck geriet er bei einem Überholmanöver ins Schleudern und prallte gegen die Mittelleitschiene. Er wurde von einem nachfolgenden Klein-Lkw gerammt. Dabei wurde ein Insasse im Wagen des Kroaten getötet, mehrere Personen wurden verletzt.

Sommerreifen im Winter grundsätzlich nicht strafbar

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist in Österreich grundsätzlich nicht strafbar. Die Geschwindigkeit muss aber den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft war der Kroate mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Deshalb lautete die Anklage auf Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung. Doch er kam nicht zur Verhandlung. Es ist nicht einmal sicher, ob er die in seine Heimat geschickte Ladung überhaupt erhalten hat. Das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden und soll später durchgeführt werden.

Urteil nicht rechtskräftig

Verhandelt wurde daher nur gegen den Ungarn, der mit seinem Klein-Lkw den vor ihm fahrenden Kleinbus des Kroaten gerammt hatte. Ihm wurde ein zu geringer Sicherheitsabstand vorgeworfen. Das bestritt er, aber zwei Zeugen widerlegten dies. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung - aber nicht unter besonders gefährlichen Verhältnissen - und wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Strafe, sechs Monate Haft bedingt auf drei Jahre, nahm er an. Es bleiben ihm jedoch noch drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft gab Rechtsmittelverzicht bekannt. (APA)