Autofahrer von Wintereinbruch überrascht
Der Unfall passierte am 24. Oktober 2003. An diesem Tag wurden viele Autofahrer vom frühen Wintereinbruch überrascht. Ein 29-jähriger Kroate war mit seinem mit insgesamt acht Personen besetzten und mit Sommerreifen ausgestatteten Kleinbus auf der Westautobahn A1 unterwegs. Im Gemeindegebiet von Innerschwand im Bezirk Vöcklabruck geriet er bei einem Überholmanöver ins Schleudern und prallte gegen die Mittelleitschiene. Er wurde von einem nachfolgenden Klein-Lkw gerammt. Dabei wurde ein Insasse im Wagen des Kroaten getötet, mehrere Personen wurden verletzt.
Sommerreifen im Winter grundsätzlich nicht strafbar
Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist in Österreich grundsätzlich nicht strafbar. Die Geschwindigkeit muss aber den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft war der Kroate mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Deshalb lautete die Anklage auf Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung. Doch er kam nicht zur Verhandlung. Es ist nicht einmal sicher, ob er die in seine Heimat geschickte Ladung überhaupt erhalten hat. Das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden und soll später durchgeführt werden.
Urteil nicht rechtskräftig