Wien - Ab Oktober soll in Österreich der Dienstleistungsscheck erhältlich sein. Damit soll es für Private leichter möglich werden, etwa Haushaltshilfen legal zu beschäftigen. Allerdings sorgt die geplante Umsetzung nicht für Begeisterung. Z.B. für die Arbeiterkammer ist sie "in mehrfacher Hinsicht nicht geglückt", wie es in der Begutachtungs-Stellungnahme heißt. Grundsätzlich wird aber das Ziel, "die unangemeldete Beschäftigung in Privathaushalten einzudämmen", sehr positiv bewertet.

Primär Frauen und Migrantinnen betroffen

Die bürokratischen Belastungen und Risiken des Scheckmodells würden weitgehend auf die Arbeitnehmer abgewälzt, so die AK. Zudem würden die im Rahmen des Dienstleistungsscheck Beschäftigten "ohne Rechtfertigung sowohl arbeits- als auch sozialrechtlich schlechter gestellt als alle übrigen Arbeitnehmer". Die AK sieht daher den "Verdacht der Verfassungswidrigkeit". Insgesamt schaffe der Dienstleistungsscheck "eine neue Kategorie von prekärer Beschäftigung, wovon primär Frauen und Migrantinnen betroffen sind."

Handhabe

In Anspruch nehmen können den Dienstleistungsscheck Personen mit einer Arbeitsgenehmigung, die nicht mehr als die doppelte Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Erwerben kann man den Scheck etwa bei Banken, Postämtern oder Trafiken, eingelöst wird er beim Arbeitsmarktservice. Für den Arbeitgeber sind mit der Übergabe des Schecks sämtliche Entgelt- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt.

Als "haushaltstypische Dienstleistungen" gelten im Gesetzesentwurf etwa Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung, einfache Gartenarbeiten oder auch "Alten- und Krankenbetreuungstätigkeiten, soweit diese keine Ausbildung erfordern". Bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist nur eine Unfallversicherung nötig, darüber kommen noch Kranken- und Pensionsversicherung hinzu. Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt dabei fünf Prozent, jener zur Pensionsversicherung 15 Prozent. Zum Vergleich: Bei "normalen" Dienstnehmern beträgt er bei Arbeitern 3,95 Prozent, bei Angestellten 3,75 Prozent, bei der Pensionsversicherung 10,25 Prozent.

"Kettendienstverträge legalisiert"

Besonders kritisiert wird von der AK auch, dass "befristete Arbeitsverhältnisse ohne zahlenmäßige Begrenzung und unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden können, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht". Auch die Wiener Landesregierung hat hier massive Bedenken. Durch die Bestimmung würden "Kettendienstverträge legalisiert", was "bedenklich erscheint, da diese im gesamten sonstigen Arbeitsrecht grundsätzliche unzulässig sind".

Weitere Bedenken

Die Wirtschaftskammer begrüßt das Ziel, die Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu bekämpfen. Sie sieht allerdings den Anwendungsbereich zu weit gefasst und fordert eine Einschränkung. Durch das auf ein Monat befristete Dienstverhältnis und die Ausnahme vom Kettenarbeitsvertragsverbot werden Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die im selben Bereich tätig sind, erwartet.

Bedenken gegen den Scheck hat aber auch das Finanzministerium, weil damit "allfällige abgabenrechtliche (insbesondere lohnsteuerliche) Fragen überhaupt nicht angeschnitten werden".

Auch die Vorarlberger Landesregierung begrüßt zwar grundsätzlich die Idee, erwartet aber etwa in Hinblick auf die Eindämmung der Schwarzarbeit Probleme. So könnte der Scheck "zurückhaltender in Anspruch genommen werden", heißt es . Zudem dürfte die Administration für das AMS relativ verwaltungsaufwändig sein. (APA)