KleinunternehmerInnen, die nicht mehr als 22.000 Euro Jahresumsatz netto verbuchen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Wer noch dazu im vorangegangenen oder im laufenden Geschäftsjahr Waren oder Dienstleistungen im Wert von weniger als 11.000 Euro aus dem EU-Ausland bezogen hat, muss auch keine Erwerbssteuer ans österreichische Finanzamt abliefern. Jener Umsatz, mit dem die Schwelle von 11.000 Euro überschritten wird, gilt als erster "innergemeinschaftlicher Umsatz" - er unterliegt somit der Erwerbssteuer. (mas)