Bisheriger Außenminister Nabil Shaath wird Vizepremier - UNO-Delegierter Kidwa übernimmt Posten des Außenministers
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Ramallah - Das palästinensische Parlament hat am
Donnerstag in Ramallah die neu gebildete Regierung von
Ministerpräsident Ahmed Korei bestätigt. Dem Kabinett, dessen
Zusammensetzung der Premier nach mehrtägigen Protesten aus den Reihen
der Fatah-Mehrheitsfraktion stark modifizieren musste, gehören
überwiegend Minister an, die bisher noch kein Regierungsamt bekleidet
haben. Neuer Außenminister ist Nasser al-Kidwa, der bisherige
Ständige Vertreter Palästinas bei den Vereinten Nationen in New York.
Der 54-jährige Kidwa, ein Neffe des verstorbenen Präsidenten
Yasser Arafat, übernimmt das Außenministerium von Nabil Shaath, der
zum stellvertretenden Ministerpräsidenten ernannt wurde. Gleichzeitig
wird Shaath künftig das Informationsressort leiten. Finanzminister
Salam Fayed behielt seinen Posten. General Nasser Yussef wird
Sicherheitsminister und der Ex-Sicherheitschef im Gaza-Streifen,
Mohammed Dahlan, Minister für zivile Angelegenheiten.
12 Gegenstimmen, vier Enthaltungen
Das Parlament (Legislativrat) stimmte dem 24-köpfigen Ministerrat
mit 54 gegen 12 Stimmen bei vier Enthaltungen zu. Auf Druck des
Parlaments hatte Korei am Dienstag seine ursprüngliche
Regierungsliste zurückgezogen. Abgeordnete setzten durch, dass mehr
Reform-Politiker in das Kabinett berufen werden, um Präsident Mahmud
Abbas in dessen Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft den
Rücken zu stärken.
Korei musste auf enge Vertraute wie Saeb Erekat, den bisher für die
Verhandlungen mit Israel zuständigen Minister, verzichten. Das neue
Kabinett wird bis zu den Parlamentswahlen im Juli amtieren. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.