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Prokop: Zwangsernährung für Hungerstreikende ein "wichtiger Punkt" des neuen Asylgesetzes

foto: apa/epa/EPA/SEPPO SIRKKA
Wien - Innenministerin Liese Prokop (V) verteidigt die Verschärfung im Asylwesen, künftig Personen, die sich durch einen Hungerstreik freipressen wollen, zwangsernähren zu wollen. Im ORF-Report dementierte sie, dass es zwischen ÖVP und FPÖ zu einem Tauschhandel restriktiveres Asylgesetz gegen Wehrdienstverkürzung gekommen sei.

1.000 Hungerstreiks

"Es ist ein wichtiger Punkt, da derzeit rund 1.000 Personen jährlich versuchen, sich durch Hungerstreiks aus der Schubhaft freizupressen", so Prokop in der "Presse" (Mittwoch-Ausgabe). Natürlich müssten in so einem Fall die medizinischen und hygienischen Bedingungen dafür gewährleistet werden.

Mehr Personal für Ubas

Zu ihrer Ankündigung, mehr Personal für die Zweitinstanz im Asylverfahren, dem Unabhängigen Bundesasylsenat (Ubas) bereit zu stellen, sagte Prokop, es sollten "zwischen zehn und 20 Prozent zusätzliche Personen" beschäftigt werden. Damit soll der so genannte Rucksack abgebaut werden. Derzeit gebe es deutlich über 20.000 anhängige Altverfahren. Der Abbau dieser Verfahren soll eineinhalb Jahre dauern. Das dafür eingesetzte Personal werde zeitlich befristet beschäftigt. Dazu müsse noch das Ubas-Gesetz geändert werden.

Neue Straftatbestände, Einschränkungen für Traumatisierte

ÖVP und FPÖ haben das Thema Asyl bzw. Fremdengesetz am Sicherheitsgipfel vom Dienstag besprochen. Vorgesehen sind neue Straftatbestände, gewisse Einschränkungen für Traumatisierte, vermehrte Schubhaft sowie eine Meldepflicht. Konkret ist unter anderem geplant, Anstiftung zum Asylbetrug oder Hilfe beim Untertauchen unter Strafe zu stellen. Bei Traumatisierten aus so genannten Dublin-Staaten ist es künftig unter gewissen Umständen möglich, das Verfahren einem anderen Land zuzuweisen. Details müssen hier zwischen ÖVP und FPÖ noch geklärt werden. Ein Begutachtungsentwurf soll nächste Woche vorgelegt werden. (APA/red)