Bild nicht mehr verfügbar.

Die FPÖ hat sich mit ihren Forderungen nach einem schärferen Asylgesetz bei der ÖVP durchgesetzt. Justizministerin Miklautsch zeigt sich bezüglich einer Revision der Genfer Konvention skeptisch.

foto: apa/techt
Wien - Neue Straftatbestände im Asylwesen, gewisse Einschränkungen für Traumatisierte, vermehrte Schubhaft sowie eine Meldepflicht bringen die neuen Fremdenregelungen, die die Regierung am Montag nach ihrem Sicherheitsgipfel vorgestellt hat. Konkret ist unter anderem geplant, Anstiftung zum Asylbetrug oder Hilfe beim Untertauchen unter Strafe zu stellen. Bei Traumatisierten aus so genannten Dublin-Staaten ist es künftig unter gewissen Umständen möglich, das Verfahren einem anderen Land zuzuweisen.

Strengere Regelungen bei Schubhaft

Grundsätzlich präsentierten die Regierungsvertreter am Dienstag keine allzu großen Neuigkeiten mehr, was das Asylrecht angeht. Wie am Wochenende schon durchgesickert war, wird es bei der Schubhaft strengere Regelungen geben. So ist unter anderem vorgesehen, einen Fremden, der gerade eine Haftstrafe absitzt, auch danach prophylaktisch in Gewahrsam zu behalten, wenn er einen Asylantrag stellt. Auch soll es während der Schubhaft die Möglichkeit einer Zwangsernährung geben, damit ein Freipressen durch Hungerstreiks unterbunden wird.

Strengere Vorgangsweise gegen Asylmissbrauch

Strenger vorgehen will man gegen Asylmissbrauch. Hier wird derzeit noch um die genaue Textierung für die geplanten neuen Straftatbestände gerungen. Einer davon soll sich gegen die Beihilfe zum Asylbetrug richten. Wie Justizministerin Karin Miklautsch (F) gegenüber Journalisten erläuterte, gehe es hier aber nicht darum, die Arbeit von Asylanwälten oder -beratern zu kriminalisieren. Vielmehr wolle man sich besser gegen Schlepper wappnen. Daher werde man hier genau auf die Formulierung des Textes achten müssen.

Beihilfe zum Untertauchen wird bestraft

Ähnlich ist die Lage beim zweiten geplanten Straftatbestand, der die Beihilfe zum Untertauchen zum Thema hat. Beispielsweise könnte eine Person, die einen Fremden durch Österreich illegal in ein anderes Land lotst, unter diesen Passus fallen. Skeptisch ist Miklautsch, was die kolportierte Revision der Genfer Flüchtlingskonvention angeht. Man müsse sich hier ansehen, wie das möglich wäre und ob es sich überhaupt auszahle, eine entsprechende Maßnahme einzuleiten.

Regelung für Traumatisierte

Bezüglich der traumatisierten Flüchtlinge sind jedenfalls in den neuen Asylregelungen gewisse Einschränkungen vorgesehen. Bisher lautet die Regelung so, dass traumatisierte Asylwerber in Österreich generell ins Verfahren aufgenommen werden. Dies ändert sich nun bei den Dublin-Fällen - das heißt bei jenen Staaten (vor allem den EU-Ländern), mit denen das Abkommen besteht, dass das Land, in dem ein Asylwerber aufgegriffen wird, erstzuständig ist.

Künftig wird es möglich sein, auch traumatisierte Flüchtlinge in die erstzuständigen Staaten zu schicken, wenn dies medizinisch verantwortbar ist, erklärte die Justizministerin. Die bisherige Regelung sei zwar gut gemeint gewesen, habe sich aber als zu missbrauchsanfällig erwiesen, meinte Miklautsch. Verschärft werden weiters die Strafen bei Scheinehen und -adoptionen. Dafür wurden die von der FPÖ (mit Ausnahme Miklautschs) verfolgten verpflichtenden DNA-Tests für Asylwerber nun doch nicht kommen.

Meldepflicht

Hart könnte für manche Fremde jener Passus werden, dass künftig quasi für jedermann Meldepflicht (ohne Aufenthaltsberechtigung keine staatlichen Leistungen) besteht. Das würde etwa dazu führen, dass "illegal" in Österreich lebende Kinder (z.B. wenn Väter nicht auf den Familiennachzug warten wollen und ihre Kinder illegal nach Österreich holen) nicht mehr die Schule besuchen könnten, wie Vizekanzler Hubert Gorbach (F) in der Pressekonferenz nach dem Gipfel bestätigte. Auch die Miete von Wohnungen wäre dann für "Illegale" wohl nicht mehr möglich.

Raschere Verfahren durch mehr Personal für Zweitinstanz

Grundsatz der neuen Fremdengesetze soll jedenfalls sein, dass die Asylverfahren rascher abgeschlossen werden. Dafür wird der Zweitinstanz, dem Unabhängigen Bundesasylsenat, mehr Personal zur Verfügung gestellt. Konkrete Zahlen wurden dazu nicht genannt. Die neuen Gesetze - also die Novellen zum Asyl- und Fremdenrechtsgesetz - sollen nächste Woche in Begutachtung gehen. (APA)