"Kind seelisch gebrochen"
"Sie beide haben sich selbst bei streng nüchterner Betrachtungsweise die Höchststrafe verdient. Sie haben das Kind körperlich und seelisch gebrochen. Sie haben es zerstört", sagte Richter Johannes Jilke in der Urteilsbegründung. Das Wohl der Kinder sei eines der höchsten Güter, das die Rechtsordnung zu schützen habe. Wer das in einem Ausmaß wie im gegenständlichen Fall verletze, müsse mit den strengsten Strafen rechnen: "Sie beide haben sehr schwere Verbrechen auf sich geladen. Das sind Verbrechen, die an Abscheulichkeit schwer zu überbieten sind".
Schmerzensgeld
Darüber hinaus erhielt Jacqueline vom Gericht 100.000 Euro Schmerzensgeld und 25.000 Euro Transplantationskosten zugesprochen. Dadurch bleibt dem Mädchen ein langwieriger, kostspieliger und mit neuerlichen medizinischen Begutachtungen verbundener Zivilprozess erspart.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sasa J. meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, seine Ehefrau erbat Bedenkzeit.
Martyrium
Jacqueline war im August 2003 von ihrem Vater von den in Serbien lebenden Großeltern zurück nach Wien geholt worden, um es hier - wie dieser den Geschworenen erklärte - "besser zu haben". Mit dessen zweiter Frau und drei Stiefgeschwistern kam sie in einer Wohnung in Wien-Floridsdorf unter. Dort dürfte spätestens Anfang November ihr Martyrium begonnen haben.
Am 28. November 2003 wurde Jacqueline mit einem Schädelbruch und einem tiefen, bis an den Knochen reichenden Schnitt im Unterarm ins Spital einliefert. Die Ärzte stellten weitere, länger zurück reichende Verletzungen fest, darunter Verbrennungen dritten Grades. Neun Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt.
Gutachten
Der Gerichtsmediziner Christian Reiter differenzierte in seinem Gutachten zwischen zum Einlieferungszeitpunkt höchstens einer Woche alten Brandwunden an Schulter, Hals, linker Flanke und linker Hüfte und bereits zwei bis drei Wochen alten an den Schamlippen und im Bereich des Afters. Letztere stammten laut Gutachten von einem erhitzten Löffel, während die großflächigen von einem Bügeleisen herrührten.
Das Kind wurde außerdem getreten, geohrfeigt, mitunter nächtelang teilweise nackt ans Bett gefesselt und zumindest ein Mal von der Stiefmutter mit einer Kerze malträtiert. Diese deflorierte sie außerdem mit einem Kochlöffel, wobei für die Geschworenen feststand, dass der Vater das mitbekommen hatte: Er wurde auch in diesem Punkt schuldig gesprochen.
Massive Dauerfolgen
Jacqueline leidet unter einem posttraumatischen Belastungssymptom. Sie hat nicht nur die körperlichen, sondern vor allem die psychischen Schmerzen zu ertragen, die von der Kinderpsychologin Angelika Göttling als "schwergradig" eingestuft werden. Die Sachverständige bezeichnete das Mädchen in ihrem Gutachten wörtlich als "Folteropfer".