Nach einigen Telefonaten rühmt Christine S. die lebensqualitativ hochwertige Arbeit beim Finanzamt (einer Landeshauptstadt). Bei der Vermittlung darf man eine Anruferin, die sich mit Namen meldet, auch beim siebenten Mal innerhalb einer Dreiviertelstunde nicht wiedererkennen. Durchwahlnummern obliegen offenbar der hausinternen Schweigepflicht. Die Dame, die Christine S. um Rückruf gebeten hatte, war um elf Uhr "schon auf Mittag" und um 14 Uhr von dort noch nicht zurück, was eine der vielen Unzuständigkeitskolleginnen zur Spekulation veranlasst: "I waß net, ob S' da heut no wen dawisch'n."

Erfreulich: Die richtige Frau kam noch am selben Tag wieder, war sofort gesprächsbereit - und brauchte einen neu ausgefüllten Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe. Das Formular gebe es im Internet, die Bearbeitung im Amt dauere mindestens vier Wochen. Bis dahin: kein Geld. "Und wenn ich den Antrag persönlich vorbeibringe?", fragte Christine S. - "Zu mir werden S' net durchkommen", prophezeite die Beamtin: "I hab keinen Parteienverkehr, außerdem bin i die Woche net oft da."

Christine S. fragt nun an, ob beim Finanzamt vielleicht noch ein Platz für sie frei wäre. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.02.2005)