Wien - Konkrete Forderungen zur Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald präsentierte am Freitag die österreichische UNESCO-Kommission: Dieser sollte gesetzlich verankert und den Nationalparks gleichgestellt werden, sagte Generalsekretärin Gabriele Eschig bei einer Pressekonferenz.

Heftige Kritik an den Bundesforsten übte dabei der Präsident des Umweltverbandes, Gerhard Heilingbrunner: Diese würden für die ins Auge gefassten Waldflächen "exorbitante" Entschädigungsforderungen stellen, durch die das Projekt "kippen" könne.

Kosten

Bei der Errichtung von Nationalparks gebe es eine 15a-Vereinbarung, wonach sich Bund und Land die anfallenden Kosten teilen würden, erklärte Eschig. Bei Biosphärenparks gibt es eine solche Regelung nicht: Sie führte als Beispiel die Anlage Großwalsertal in Vorarlberg an, für den nur ein Beschäftigter aus EU-Mitteln gezahlt werden könne. Im Nationalpark Kalkalpen gebe es hingegen 30 fixe Angestellte. Die Stadt Wien plane, die Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald nur per Gemeinderatsbeschluss abzusegnen, kritisierte sie: "Das ist für uns zu wenig."

Entschädigungsforderungen

Scheitern könnte das Projekt, das Ende März bei der UNESCO eingereicht werden soll, an den Entschädigungsforderungen der Bundesforste, sagte Heilingbrunner. Für jene 4.300 Hektar Waldfläche, die in der Kernzone des Biosphärenparks in einen Urwald rückgewandelt werden sollen, würden diese jährlich 1,7 Millionen Euro verlangen, sagte der Umweltverbandspräsident. Für ihn ist diese Forderung rechtswidrig, da die Bundesforste nur einen Fruchtgenuss hätten, in diesem Fall aber Forderungen wie ein Besitzer stellen würden.

Bundesforste weisen Vorwürfe zurück

Die Bundesforste haben die Vorwürfe des Umweltdachverbandes am Freitag zurückgewiesen: "Wir haben keine Forderung gestellt", betonte Pressesprecher Bernhard Schragl. Derzeit gebe es nur eine Richtziffer für die Entschädigungszahlungen für die Bundesforste. Diese seien, wie mit den Betreibern des Biosphärenparks einvernehmlich ausgemacht, von der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer erstellt worden und würden nun die Verhandlungsgrundlage bilden.

Die Bundesforste verwiesen darauf, als mit Abstand größter Grundeigentümer in den vergangenen Jahren durch einen Nutzungsverzicht bereits Vorleistungen erbracht zu haben. Mehr als 90 Prozent der Kernzonen des Biosphärenparks befinde sich auf dem Gebiet der Bundesforste.(APA)