Berlin - Der deutsche Musiker Thomas Anders ist mit einer millionenschwere Schmerzensgeldforderung gegen seinen ehemaligen Bandpartner Dieter Bohlen gescheitert. Das Berliner Landgericht wies die Klage am Donnerstag zurück. Der Vorsitzende Richter Michael Mauck bezeichnete das Vorgehen von Anders einen "PR-Gag". Die gewünschte Höhe von exakt einer Million Euro deute darauf hin, dass Anders nur öffentliche Aufmerksamkeit auf sich habe ziehen wollen. Es soll sich um die bisher höchste Schmerzensgeldforderung in der deutschen Unterhaltungsszene handeln.

Anders fühlte sich durch Passagen in Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" verleumdet. Beide waren jahrelang als Duo namens "Modern Talking" erfolgreich aufgetreten. Die umstrittenen Behauptungen Bohlens wurden in der zweiten Auflage gestrichen. Im Juni 2004 hatte Anders einen juristischen Erfolg gegen Bohlen erzielt: Das Berliner Landgericht untersagte dem Buchautor, bestimmte Aussagen zu wiederholen. Obwohl keine weiter Auflage geplant ist, hat Bohlens Verlag dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Nicht geweint

Im Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht sind die beiden Sänger für den 15. April persönlich geladen. Gegen das Buch hatten auch andere Prominente geklagt. Es musste danach in Teilen geschwärzt werden. Nach Berechnungen von Anders-Anwalt Christoph Meyer-Bohl fuhr das Werk einen Gewinn von zwei Millionen Euro ein. "Wenn jemand weiß, dass ein Gericht für so eine Behauptung nur 50.000 Euro gibt, kann man das ja gleich einkalkulieren." Nur wegen der öffentlichen Debatte über das Buch sei die erste Auflage so erfolgreich gewesen.

Der Verlag von Bohlen argumentierte, Anders habe die Klage absichtlich hinausgezögert, um so Werbung für seine Musik zu machen. Die Managerin von Anders erklärte am Rande des Prozesses, es sei ungewiss, ob die beiden je wieder zusammen auftreten würden. Sie beteuerte aber auch, Anders habe nicht geweint über Bohlens Behauptungen in dem Buch. (APA/AP)