Wien - Den SS-Ehrendolch mit der Aufschrift "Meine Ehre heißt Treue" darf Gottfried Küssel (46) behalten - als Ziergegenstand. Doch die drei Bajonette wird die frühere Führerfigur der rechtsextremen Szene nicht mehr wiedersehen. Sie verstoßen gegen das Waffenverbot, das bereits seit 1982 für Küssel gilt. Die dafür im Vorjahr verhängte Geldbuße wurde Mittwoch von einem Berufungssenat im Wiener Landesgericht erhöht: von 120 auf 360 Euro.

Das Strafausmaß zeigt, dass es im Grunde um eine Bagatellangelegenheit ging. Weshalb Küssels Verteidiger Wolfgang Schulter in seinem Ein-Satz-Plädoyer auch bat, "die Kirche im Dorf zu lassen".

Das Vorleben

Wäre da nicht das Vorleben seines Mandanten: Insgesamt zehn Vorstrafen brachte der vorsitzende Richter Ortwin Kahler als erschwerend vor. Gottfried Küssel gründete Mitte der 80er-Jahre die militante rechtsradikale "Volkstreue Außerparlamentarische Opposition" (VAPO), die später verboten wurde. 1994 wurde er wegen NS-Wiederbetätigung zu elf Jahren Haft verurteilt, fünf Jahre später wegen guter Führung vorzeitig bedingt entlassen.

Seit einigen Jahren betreibt Küssel in Wien-Leopoldstadt gemeinsam mit seiner Gattin einen Biofeinkostladen. 2002 tauchte der Verdacht auf, dass die in Deutschland als neonazistisch eingestufte Skinhead-Gruppe "Blood and Honour" Kontakt mit Küssel aufgenommen habe. Die Staatsanwaltschaft ortete jedenfalls Handlungsbedarf und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurden die nun inkriminierten Waffen gefunden.

Die Gegenargumente

Die drei Bajonette seien "Erbstücke" und jahrelang in seiner Wohnung an der Wand gehangen, wo sie bei früheren Hausdurchsuchungen nie beanstandet worden seien, erklärte Küssel. Erst nach der Nachschau im Jahr 2002, als die Gewehraufsätze in einer Kisten verpackt gefunden worden seien, sei festgestellt worden, dass es sich um verbotene Waffen handle.

Küssels Zweifel steht aber ein waffentechnisches Gerichtsgutachten gegenüber. Auch sein Argument, dass er selbst ja gar nicht mehr die Bajonette besessen habe, weil er sie längst seiner Gattin geschenkt habe, ließ der vorsitzende Richter nicht gelten.

Der Erfolgsunwert

Küssels Berufung gegen das Urteil aus dem Erstprozess wurde nicht stattgegeben, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe auch nicht. "Man sollte das Vorleben nicht überbewerten", meinte Richter Kahler in der Urteilsbegründung. Der "Handlungs- und Erfolgsunwert" bedinge aber eine Erhöhung der Strafe. (DER STANDARD, Printausgabe, 17.02.2005)