Plank erinnerte daran, dass der 2004 zwischen dem Bund und allen Bundesländern abgeschlossene Vertrag "ausgewogen und umfassend die gemeinsame Vorgangsweise sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Sicht bei der Grundversorgung von Asylwerbern" regle. Gerade Niederösterreich sei durch die weitaus größte Erstaufnahmestelle in Traiskirchen sowohl in der Stadtgemeinde selbst als auch im Bezirk Baden stark belastet. Es sei daher wesentlich, dass alle Bundesländer die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung einhalten und die Quote entsprechend erfüllen.
Die Frage ist, ob der Einspruch der Länder überhaupt noch relevant ist. Denn das Land Kärnten hatte Anfang des Monats nach einem Gespräch zwischen Landeshauptmann Jörg Haider (F) und Innenministerin Liese Prokop (V) erklärt, sein Kündigungsverfahren betreffend die 15a-Vereinbarung mit dem Bund über die Aufnahme von Flüchtlingen nicht weiter zu verfolgen.
Haider: "Guten Morgen, Niederösterreich"
Mit den Worten "Guten Morgen, Niederösterreich" reagierte der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F) am Mittwoch auf den Beschluss der niederösterreichischen Landesregierung, gegen den angeblichen Rücktritt Kärntens von der 15a-Vereinbarung über die Asyl-Grundversorgung Einspruch zu erheben. "Nach Wien und Oberösterreich hat auch Niederösterreich noch nicht bemerkt, dass Kärnten schon vor zwei Wochen einen Stopp des Kündigungsverfahrens beschlossen hat", ließ Haider über seinen Sprecher Stefan Petzner der APA mitteilen.