Ich will heute nur einen Blick auf die Frage werfen, ob die Zweidrittelmehrheit, die heute für die meisten Schulgesetze im Nationalrat notwendig ist, nicht wirklich aufgegeben werden sollte.
Es war immer wieder mal so, dass die eine große Partei von Zeit zu Zeit bereit gewesen wäre, diese besondere Mehrheit für Schulgesetze aufzugeben. Da war dann meist die andere nicht dazu bereit. Und ich erinnere mich noch gut, dass ich – damals Beamtenstaatssekretär – mit dem damaligen Unterrichtsminister und Vizekanzler Busek vor zehn Jahren unter vier Augen vereinbart habe, dass wir beide in unseren Fraktionen versuchen wollten, diesen Anachronismus aufzugeben. Wir mussten uns allerdings nach einigen Tagen gegenseitig eingestehen, dass beide Seiten dazu nicht bereit waren.
Das öffentliche Argument gegen die Aufgabe der Zweidrittelmehrheit war jeweils, dass Bildung ein so wichtiges Thema sei, dass dort auch breiter Konsens gesucht werden sollte. Und daher könne man nicht... Das unöffentliche Argument war jeweils, dass man dann im Falle des Falles nichts mehr mit zu reden hätte bei den Schulgesetzen und in den Landesschulbehörden.