Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: dpa/Scheidemann
Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz beeindruckt vorläufig nur mit dem bürokratischen Charme seines Titels. Verspätet hat das Umweltministerium auf eine EU-Richtlinie reagiert, die den Bürgern einen ruhigeren Schlaf und Aktionspläne gegen Lärmbelästigungen verspricht.

Ohne Wirkung

Den Begutachtungsentwurf von „Lebensminister“ Josef Pröll haben nicht nur NGOs, sondern auch einige Bundesländer heftig zerzaust. Vor allem beim Fluglärm droht eine völlig wirkungslose Regelung mit Grenzwerten, die hoch genug angesetzt sind, Flughafenbetreiber zu erfreuen und Anrainerhoffnungen zu zerstören. Zum Wesen des Fluglärms zählt, dass er nicht gleichmäßig wie etwa jener von Autobahnen ist, sondern aus kurzzeitigen, dafür aber umso heftigeren einzelnen Lärmereignissen besteht.

Verglichen wird im Gesetz trotzdem der Durchschnittslärmpegel, frei nach dem Running Gag, wonach es in einem Schlafzimmer, in dem dreimal pro Nacht eine Pistole abgefeuert wird, durchschnittlich recht ruhig ist.

Selbst unter diesen Prämissen ließen sich noch vernünftige Regelungen finden. Etwa indem man – WHO-Erkenntnissen folgend – die Grenzwerte für Fluglärm deutlich niedriger als bei Autobahnen oder Industrieemissionen ansetzt. Prölls Entwurf sieht präzise das Gegenteil vor. Der Grund dafür ist banal: Die Kompetenz für den Fluglärm liegt bei Verkehrsminister Hubert Gorbach, der zumindest in diesem Teil des Gesetzes kompromisslos am Vorrang für einen reibungslosen und kostengünstigen Betrieb der Flughäfen festhalten will.

Farce

Die EU-Richtlinie wird so zur Farce. Was von ihr übrig bleiben wird, sind aufwändige Lärmkataster, die es den Bürgern erlauben, künftig in Zahlen zu fassen, warum sie an Schlaflosigkeit leiden. (DER STANDARD Printausgabe, 12.02.2005)