Wien/Salzburg – Hermann Winkler lässt sich nach eigenen Angaben kein X für ein U vormachen. Mit seinem Buch "Asylconnection – Es ist fünf nach zwölf", in dem er Fälle von angeblichem Asylmissbrauch darstellt, sorgt der 47-jährige Vizechef des Salzburger Bundesasylamtes derzeit für Riesenaufregung nicht nur im Innenministerium. Disziplinar- und Privatanzeigen sind anhängig. Eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt.

"Das Asylwesen kritisch darzustellen ist fast so gefährlich wie ein Drahtseilakt", heißt es in Winklers Vorwort. Dem kann man im Innenministerium auch noch zustimmen. Dass in dem im Eigenverlag herausgebrachten Buch dann aber seitenweise Originaltexte aus Einvernahmen mit (anonymisierten) Asylwerbern wiedergegeben und Passagen aus dem Schengener Informationssystem verwendet werden, geht dem Leiter des Bundesasylamtes, Wolfgang Taucher, entschieden zu weit. Er erstattete eine Disziplinaranzeige.

Materielle Wahrheit Zudem sei dem Dienstgeber, also dem Innenministerium, die Veröffentlichung des Buches "nicht zur Kenntnis gebracht worden", heißt es weiters in Tauchers Anzeige gegen seinen Mitarbeiter. Das Bundesasylamt ist die erste Instanz in Asylangelegenheiten, der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) die zweite.

Hermann Winkler betont, dass er sich der "materiellen Wahrheit" verpflichtet fühle. Er schildert unter anderem, wie sich Flüchtlinge durch Scheinehen einen legalen Status verschaffen, welche Lügen zu Herkunft oder Alter aufgetischt werden, oder wie sich abgelehnte Asylwerber durch Hungerstreik aus der Schubhaft "freipressen".

Zwischendurch liefert der Beamte auch deftige Kommentare und bezeichnet etwa das UNO-Flüchtlingshochkommissariat in Wien (UNHCR) als "Hemmschuh". Dem Verwaltungsgerichtshof wirft er eine "weit über das Ziele hinausschießende Rechtsprechung" vor, die "natürlich Wasser auf die Mühlen der Asyllobby" sei.

Ein (mit abgekürztem Namen) erwähnter Rechtsanwalt, der im Buch als "ausgekocht" und "skrupellos" bezeichnet wird, hat am Landesgericht Salzburg nicht nur einen Antrag auf Unterlassung eingebracht. Der Anwalt klagte auch wegen Ehrenbeleidigung und Rufschädigung. Winklers Buch trifft aber auch auf Zustimmung. "Das ist eben die ungeschminkte Wahrheit", sagt ein ungenannt bleiben wollender Ministerialrat. Und verweist auf die offizielle Statistik des Innenministeriums, derzufolge in den ersten zehn Monaten des Vorjahres Strafanzeigen gegen Asylwerber um fast 50 Prozent zugenommen haben. (DER STANDARD, Michael Simoner, Printausgabe, 11.2.2005)