Laibach - Das slowenische Außenministerium hat am Donnerstag zu den umstrittenen Aussagen von Nationalratspräsident Andreas Khol (V) Stellung bezogen. In einer Aussendung des Ministeriums heißt es, dass es sich offenbar um ein "Missverständnis" handle. Schließlich hätten alle internationalen Verträge, die das ehemalige Jugoslawien geschlossen habe und die sich auf Slowenien bezögen, ihre Gültigkeit in Slowenien behalten, so auch der Österreichische Staatsvertrag von 1955.

Der Vertrag sei für Slowenien sehr bedeutsam, da in Artikel 5 die Staatsgrenze festgelegt und in Artikel 7 der Schutz der slowenischen Volksgruppe in Österreich geregelt seien und Artikel 27 die Entschädigungsfrage gewährleiste. Nach diesen Bestimmungen sei Österreich verpflichtet, den Schutz der Volksgruppe zu gewährleisten, und Slowenien sei als Schutzmacht der Interessen und der Rechte der slowenischen Volksgruppe anzusehen. Der Minderheitenschutz, der aus dem Artikel 7 des Staatsvertrages hervorgeht, sei immer ein Gesprächsthema in den Kontakten mit den österreichischen Gesprächspartnern "auf verschiedenen Ebenen" gewesen, konstatierte das slowenische Außenamt.

Slowenien: "Automatische Nachfolge"

Weil der Staatsvertrag auch die Staatsgrenze bestimmt, habe Slowenien das Recht zur "automatischen Nachfolge" Jugoslawiens als Vertragspartei, heißt es in der Aussendung weiter. Es handle sich um einen der Verträge, die man nicht außer Kraft setzen könne, nur weil sich die Umstände geändert hätten. Der Österreichische Staatsvertrag sei ein mehrseitiger Vertrag im Einklang mit dem Grundsatz "Pacta sunt servanda", der Österreich auch völkerrechtlich verpflichte.

Slowenien sei einer der fünf gleichberechtigter Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und Österreich habe mit Slowenien vereinbart, dass die internationalen Verträge, die zwischen Österreich und Jugoslawien geschlossen worden seien, ihre Gültigkeit behielten. Slowenien sei seit dem Entstehen des neuen Staates als Nachfolgestaat Jugoslawiens aufgetreten, auch was den Staatsvertrag betreffe. Das habe man auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. "Statt Jugoslawien ist jetzt Slowenien derjenige Staat, der für den Schutz der slowenischen Minderheit in Österreich Sorge tragt", heißt es abschließend in der Erklärung. Das Außenamt fügte aber hinzu, dass Österreich und Slowenien jetzt beide EU-Mitglieder seien, was heiße, dass auch andere moderne Instrumente und Abkommen neben dem Staatsvertrag zum Schutz der Volksgruppe in Anwendung kämen.

Österreichs Botschafter schließt sich Khol an

Im slowenischen Radio meldete sich am Mittwochabend auch der neue österreichische Botschafter in Laibach, Valentin Inzko, zu Wort. Der Kärntner Slowene bekräftigte die Position Khols, beim Staatsvertrag handle es sich um einen "begrenzten Vertrag" mit einer genau festgelegten Zahl der Beteiligten. Alle Unterzeichner hätten im Jahre 1945 im Krieg mit Hitler-Deutschland stehen und Teil der Anti-Hitler-Koalition sein müssen. "Eine neue Mitgliedschaft beim Staatsvertrag ist nicht möglich", meinte Inzko. (APA)