Rom - Auch ein Papst ganz ohne Stimme kann nach Ansicht des emeritierten Kurienkardinals Mario Francesco Pompedda die Kirche leiten. Er könne seine Meinung und Anweisungen schriftlich mitteilen, sagte der Kardinal in einem Interview mit der Tageszeitung La Stampa. Niemand könnte eine Entscheidung des Papstes in Zweifel ziehen, die schriftlich, durch Gesten oder durch andere Ausdrucksformen seines Willens mitgeteilt werde, zitiert Kathpress den früheren Präfekten der Apostolischen Signatur.

Anders als mit dieser Leitungsfunktion verhalte es sich hinsichtlich der Sakramente. Zum Sakrament gehöre jeweils eine Formel, die der Priester sprechen müsse. Hier reiche die Intention nicht aus. "Man kann nicht mit der Intention allein weihen oder taufen. Wenn ein Priester nicht die Formel der Eucharistie sprechen kann, kann er nicht mehr die Messe feiern", erläuterte der Kurienkardinal.

Pompedda stellte klar, dass es im Kirchenrecht selbst keine Regelungen für den Fall einer Behinderung des Apostolischen Stuhls durch Krankheit gebe. Allerdings erwähne Johannes Paul II. in seinem Dokument einer künftigen Konklave-Ordnung unterschiedliche "Motive oder Ursachen" für den Beginn der so genannten Sedisvakanz (von "sede vacante" - "bei unbesetztem Stuhl").

Das bedeutet nach Einschätzung des Kardinals, dass es nicht ausgeschlossen sein müsste, analoge Bestimmungen des Kirchenrechts, etwa zur Vakanz von Diözesen, heranzuziehen. In Kanon 412 des Kirchenrechts heißt es, dass ein bischöflicher Stuhl als behindert gilt, "wenn der Diözesanbischof wegen Gefangenschaft, Verbannung, Exil oder Unfähigkeit vollständig an der Wahrnehmung seines Hirtendienstes gehindert wird, so dass er nicht einmal in der Lage ist, schriftlich mit den Diözesanen in Verbindung zu treten". (APA/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.2.2005)