"Wir gehen davon aus, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk einen unverwechselbaren Charakter entwickeln muss", sagt Unterberger: "Wir sind für einen möglichst starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber für einen, der diesen Namen auch verdient."
ORF-Gesetz "muss ernst genommen werden"
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei kein "Generalunternehmer der Nation, der in einer vermeintlichen Verdummungsspirale mit den Privaten konkurriert", sondern "Dienstleister im öffentlichen Auftrag". Den Programmauftrag definiert das ORF-Gesetz. "Die darin festgehaltenen Absichten des Gesetzgebers müssen auch ihrem Sinn entsprechend ernst genommen und verwirklicht werden", fordert die Plattform in ihrer "Charta". Bildungs- und Kulturauftrag sowie Distanz zu den Parteien seien "verbindlicher Auftrag gegenüber Öffentlichkeit und Gebührenzahlern".