Wien - Nach ÖBB-Chef Martin Huber hat am Mittwoch auch Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (V) eingeräumt, dass der Kündigungsschutz bei den ÖBB nicht für alle Eisenbahner fallen muss. Für jene Mitarbeiter, die in der Privatwirtschaft keine vergleichbaren Jobs finden würden - also etwa Lokführer, Verschieber oder Fahrdienstleiter -, könnte die Pragmatisierung bestehen bleiben, meinte Kukacka in einer Pressekonferenz.

Einen entsprechenden Entwurf für ein neues ÖBB-Dienstrechtsgesetz werde die Regierung in der zweiten Märzhälfte vorlegen, präzisierte der Staatssekretär.

Versetzung verpflichtend

Konkret will die Regierung den Kündigungsschutz insoweit lockern, dass Mitarbeiter, die sich gegen eine Versetzung innerhalb des Konzerns bzw. gegen eine Verleihung an private Unternehmen wehren, in Zukunft gekündigt werden können.

Für die ÖBBler würde das einen Eingriff in ihren individuellen Dienstverträge bedeuten, zumal die Pragmatisierung bei den ÖBB in jedem Vertrag einzeln festgehalten ist. Die Eisenbahnergewerkschaft hat gegen einen solchen Eingriff bereits mit neuem Streik gedroht. Kukacka wiederum betonte heute, dass er diese Drohung "relativ gelassen" sieht.

Wie viele ÖBB-Mitarbeiter von einer Kündigung betroffen sein könnten, lässt sich laut Kukacka derzeit noch nicht sagen. Er glaubt jedenfalls weiterhin daran, dass es zu einer Vier-Parteien-Einigung bei einer Änderung des Kündigungsschutzes kommen könnte. Die SPÖ hatte dies aber bereits abgelehnt.

Kritik von Christlichen Gewerkschaftern

Kritik an den Regierungsplänen kommt auch aus der Fraktion Christlicher Gewerkschafter. FCG-Chef und ÖGB-Vizepräsident Karl Klein erklärte am Mittwoch in einer Aussendung: Jeder Dienstvertrag sei aus der Sicht der Christgewerkschaft "im Sinne der Christlichen Soziallehre ein Gesellschaftsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der nur im Einvernehmen gestaltet werden" könne.

"So wichtig die Problemlösung des Einsatzes der angeblich überzähligen ÖBB-Bediensteten auch sein mag, sie darf nicht ohne die Betroffenen und gegen gesetzliche Schutzmaßnahmen erfolgen." Menschen dürften nicht "auf ihre Arbeitskraft reduziert und wie eine Ware an den 'Meistbietenden' ohne Wenn und Aber verliehen werden", meint Klein.(APA)