Die IGH-Richter hätten sich auf falsche Angaben von Seiten der Palästinenser zum Verlauf der Sperranlage gestützt. Der Wall verlaufe anders als von den Palästinensern dargestellt, zudem sei sein Verlauf nach einem Urteil des israelischen Obersten Gerichts an manchen Stellen verändert worden, heißt es in dem Gutachten. Es soll laut "Haaretz" in der kommenden Woche dem Obersten Gericht vorgelegt werden, danach plant die israelische Regierung einen formalen Einspruch.
Nahost-Konflikt
Israel will IGH-Spruch zur Sperranlage anfechten
Zeitung: Richterspruch beruht laut Israels Justiz auf falschen Angaben
Jerusalem - Israel will den Spruch des Internationalen
Gerichtshofs (IGH) zum Abriss der Sperranlage entlang des
Westjordanlands anfechten. In einem Gutachten argumentiert die
israelische Staatsanwaltschaft, dass der Richterspruch des IGH vom
Juli 2004 auf der Basis falscher Annahmen gefällt wurde, wie die
Tageszeitung "Haaretz" am Montag berichtete.
Der IGH hatte befunden, die Sperranlage verstoße gegen das
Völkerrecht und müsse abgerissen werden, weil sie tief in
palästinensisches Gebiet einschneide. Der Beschluss ist für Israel
aber nicht bindend. Die israelische Regierung hatte den Richterspruch
scharf kritisiert und dem Gericht bereits im Vorfeld die
Zuständigkeit abgesprochen. Die israelische Regierung rechtfertigt den Bau als Maßnahme zum
Schutz gegen Attentäter. Die Palästinenserführung lehnt die
Sperranlage hingegen als "Apartheid-Mauer" ab. (APA/AFP)