Man habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um einen Schritt weiterzukommen, sagte Vouk vor Journalisten in Klagenfurt. Doch sei sowohl der Versuch, das Recht auf eine Verbandsklage zu erlangen, als auch jener einer direkten Beschwerde beim VfGH gescheitert. Die Gesprächsrunde mit der Kärntner Landespolitik in der vergangenen Wochen hätte ebenfalls "absolut Null" an Resultaten gebracht. Vouk: "Die wollen über das Ortstafelerkenntnis nicht einmal reden."
Da der VfGH bei seiner Ablehnung der Beschwerde von 44 Einwohnern der Ortschaft Loibach bei Bleiburg aber ausdrücklich betont habe, dass die Möglichkeit bestehe, über einen Einspruch gegen einen Strafbescheid eine Überprüfung der Ortstafelverordnung zu erzwingen, wolle man diesen Weg versuchen. Vouk: "Es ist aber gar nicht so einfach, beim Schnellfahren erwischt zu werden, offenbar ist viel zu wenig Polizei auf den Straßen."
Um nicht als "Raser" durch Kärnten fahren zu müssen, bis man einmal ertappt werde, hätten nun Dutzende Kärntner Slowenen bei der Bezirkshauptmannschaft Selbstanzeige erstattet, weil sie im Ortsgebiet zu schnell unterwegs gewesen seien. Beifahrer hätten als Zeugen das Delikt bestätigt, nun warte man auf die Strafbescheide, die man dann beeinspruchen werde.
Genau mit dieser Methode hatte Vouk das Ortstafelerkenntnis von vor drei Jahren erzwungen. Er war damals in St. Kanzian zu schnell gefahren und hatte seine Strafe nicht bezahlt. Die Höchstrichter nahmen daraufhin das Volksgruppengesetz und die Ortstafelverordnung unter die Lupe und hoben beides teilweise auf. Die Umsetzung des Erkenntnisses steht aber bis heute aus.